Studie zeigt: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist EU-weit Standard. Nur BRD und Österreich verweigern mit Verweis auf angebliche Gefährdung der Beamten
Bündnis gegen Neonaziaufmarsch in Dresden wird vom Landeskriminalamt als »kriminelle Organisation« bezeichnet. Verwaltungsgericht Weimar: Naziaufmärsche durchknüppeln