Bundesgerichtshof bestätigt erstmals nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter. Europäische Richter nennen Regelung menschenrechtswidrig
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Konservative regen Strafrechtsverschärfung an. Bundesregierung will Urteil des EU-Menschenrechtsgerichtshofs nicht akzeptieren