Weder Grundgesetz noch Völkerrecht noch Bündnisabkommen verlangen vom deutschen Staat, dass er sein Militär in alle Winkel der Erde entsendet. Juristische Überlegungen zur Ablehnung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Als Aufmarschgebiet der dort präsenten NATO-Truppen gegen Russland taugen Estland, Lettland und Litauen nicht. Das Militärbündnis könnte aber mit der Stationierung einen anderen Zweck verfolgen