Vergleich vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht: Discounter Lidl erlaubt ver.di, unter bestimmten Bedingungen Mitglieder in seinen Filialen zu werben
Das Geschäftsmodell von »Hard-Discountern« ist auf systematische Mißachtung von Beschäftigtenrechten gebaut. Widerstand ist schwer zu organisieren, aber möglich