16.04.2010
Zugang erstritten
Vergleich vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht: Discounter Lidl erlaubt ver.di, unter bestimmten Bedingungen Mitglieder in seinen Filialen zu werben
Von Herbert Wulff
Unter welchen Bedingungen hat eine Gewerkschaft Zutritt zum
Betrieb? Um diese Frage ging es am Donnerstag vor dem
Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart. Ver.di hatte gegen den
Discounter geklagt, weil dieser die Ansprache von
Beschäftigten durch Gewerkschaftsvertreter behindert hatte.
Nachdem ver.di in erster Instanz im Dezember vergangenen Jahres vor
dem Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert war, endete das
Verfahren in der nächsthöheren Instanz nun mit einem
Vergl...
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