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16.04.2010

Zugang erstritten

Vergleich vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht: Discounter Lidl erlaubt ver.di, unter ­bestimmten Bedingungen Mitglieder in seinen Filialen zu werben

Von Herbert Wulff
Unter welchen Bedingungen hat eine Gewerkschaft Zutritt zum Betrieb? Um diese Frage ging es am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart. Ver.di hatte gegen den Discounter geklagt, weil dieser die Ansprache von Beschäftigten durch Gewerkschaftsvertreter behindert hatte. Nachdem ver.di in erster Instanz im Dezember vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert war, endete das Verfahren in der nächsthöheren Instanz nun mit einem Vergl...

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