Am 21. Dezember 1936 verabschiedete der »Ausschuss zur Vorbereitung einer deutschen Volksfront« in Paris den »Aufruf an das deutsche Volk«. Er ist Ausdruck des Bemühens um Zusammenarbeit der Hitlergegner im Exil
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD. Deren Parteivorstand rief am selben Tag Gewerkschafter und Sozialdemokraten zum gemeinsamen Handeln gegen Militarisierung auf