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03.09.2016

Teilerfolg für einen »Rädelsführer«

Vor 50 Jahren wurde das Verfahren gegen den Kommunisten Karl Weber eingeleitet. Es endete mit einer Niederlage der politischen BRD-Justiz

Am 1. September 1966, zehn Jahre nach dem KPD-Verbot, legte der Generalbundesanwalt seine Anklageschrift gegen Karl Weber vor. Der Vorwurf lautete, Weber habe »als Rädelsführer« den organisatorischen Zusammenhalt der KPD aufrechterhalten und die Verfassungsgrundsätze der BRD untergraben wollen. Weiter hieß es:Der jetzt 61 Jahre alte Angeschuldigte Karl Weber ist in Stuttgart geboren. Dort besuchte er sieben Jahre die Volksschule und drei Jahre die Gewerbeschule. Ans...

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