Mit 444 Ja- bei 126 Nein-Stimmen beschränkt der Bundestag das Grundrecht auf Streik im Namen der »Tarifeinheit«. IG-Metall- und DGB-Spitzen ebenso erfreut wie Konzernvertreter
Wie wird dieses Ziel von den Arbeiterorganisationen erreicht? Jedenfalls nicht durch das Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung oder durch die »Kooperationsvereinbarung« einiger DGB-Gewerkschaften mit ihrem Dachverband