Das Kölner Landgericht schützt Helmut Kohl vor den ordinären Ausbrüchen aus seiner Privatsphäre, gesteht aber ein öffentliches Interesse an möglichen kriminellen Hintergründen zu.
Der deutsche Staat weigert sich nach wie vor beharrlich, materielle Rechtsansprüche von Naziopfern anzuerkennen. Das zeigt das Beispiel des Vernichtungslagers Sobibór. Ein Auszug aus dem Buch »Der Zug der Erinnerung, die Deutsche Bahn und der Kampf gegen