Grundschüler haben kein Recht auf Ethikunterricht, meint das Bundesverwaltungsgericht. Religionsunterricht hingegen schreibt das Grundgesetz schon für die Jüngsten vor
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stellt klar: Die junge Welt darf im Unterricht verwendet werden – auch wenn er sie als »extrem« betrachtet