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Drecksarbeit am Recht

Bundesrat und Israel

Foto: IMAGO/JNA Press
Solidaritätsdemonstration mit Palästina in Berlin (14.6.2026)

Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einen Gesetzentwurf des Landes Hessen angenommen, der von zahlreichen Juristen – darunter die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – für verfassungswidrig gehalten wird. Demnach soll in den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) ein neuer Absatz 4 eingefügt werden. Er bedroht die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Träte er in Kraft, wäre ein grundgesetzwidriger Sondertatbestand geschaffen. Das Völkerrecht kennt im übrigen kein »Existenzrecht« von Staaten.

Der juristische Murks – ein ähnlicher Antrag scheiterte noch Anfang 2024 in der Länderkammer - entspringt der wachsenden Neigung des politischen Establishments, Grundrechte außer Kraft zu setzen. Praktiziert wird das bereits gegen palästinasolidarische Kundgebungen mit meist brutaler Polizeigewalt. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden seit 2023 faktisch immer wieder aufgehoben. Begründet wird das mit dem entleerten Begriff von Antisemitismus, mit dem die Waffen- und Kriegsgemeinschaft des BRD-Imperialismus mit Israel schon vor 1989 »begründet« wurde. In dieser Demagogietradition stand 2019 die Bundestagseinstufung der BDS-Kampagne zum wirtschaftlichen, akademischen und kulturellen Boykott Israels zur Durchsetzung von dessen völkerrechtlichen Verpflichtungen als »antisemitisch«.

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Die Begründung Hessens für den neuen Straftatbestand verschärft das weiter: Der »Gebrauch der Losung ›From the River to the Sea, Palestine will be free‹ oder durch Präsentation von Landkarten des Nahen Ostens, in denen das heutige Israel durch einen ›palästinensischen Staat‹ in den Grenzen Israels, des Gazastreifens und des sog. Westjordanlands ersetzt ist« – also von Karten, die Benjamin Netanjahu ohne Palästina seit Jahren öffentlich präsentiert – relativiert demnach den »Holocaust« und billigt über eine »Umwegkommunikation« Gewalt gegenüber Juden, enthalte einen »unterschwellige(n) Sinngehalt«. Das hat von Rechtsstaat ungefähr so viel wie der Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes. »Unterschwelliges« – das ist rechtliches Mittelalter, entspricht der Juden- und Moslemschnüffelei durch die Inquisition.

Diese juristische Drecksarbeit entspricht dem Jubel des Kanzlers über die »Drecksarbeit« gegen Iran, in Gaza und sonstwo. Die Atommacht Israel hat keine festen Staatsgrenzen, hält aber gegenwärtig rund 1.000 Quadratkilometer in Gaza, Syrien und im Libanon neu besetzt. Die staatliche Existenz von Siedlerkolonialismus, der sich auf die Bibel als Grundbuch beruft, schließt die Existenz anderer Staaten und auch anderer Bevölkerungsgruppen auf dem beanspruchten Territorium aus, aber Landnahme ein. Im Bundesrat herrscht mehrheitlich – mindestens Bremen und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich bei der Abstimmung enthalten – mit der genozidalen Politik Netanjahus ebenso Einverständnis wie im Kanzleramt. Das ist die deutsche Staatsräson.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2026, Seite 3, Ansichten

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  • Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 17. Juli 2026 um 13:13 Uhr
    Mit dem Existenzrecht eines Staates ist das so eine Sache. Man könnte sagen, dass ein Staat Kraft seiner Existenz ein Existenzrecht hat. Einem faktisch existierenden (wenn auch nicht anerkannten) Staat billigt das Völkerrecht zumindest ein Selbstverteidigungsrecht zu: »Trotz ihres ungewissen Staatlichkeitscharakters ist auch die Gebietshoheit eines De-facto-Regimes durch das Gewaltandrohungs- und -anwendungsverbot im Völkerrecht geschützt« (https://de.wikipedia.org/wiki/De-facto-Regime). Die westliche Erzählung hingegen, dass das Existenzrecht Israels auf der UN-VV-Teilungsresolution von 1947 beruhe, ist Murks, u.a., weil die Teilungsresolution ihrem Wortlaut nach nur eine Empfehlung ist. Selbst Netanjahu hatte kürzlich gegen den Herrn Macron für dessen Märchen von der Teilungsresolution als Grundlage der Existenz Israels kräftig ausgeteilt (https://www.welt.de/politik/ausland/article254034210/Macron-und-Netanjahu-streiten-ueber-Aussage-zur-Staatsgruendung-Israels.html). Faktisch beruht die Sezession Israels aus dem britischen Mandatsgebiet (bzw. aus der Verwaltung der UNO) nur auf Gewalt. Gemäß der Friendly-Relations-Dekalaration der UNO hat jeder Staat »die Pflicht […] die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker […] zu unterstützen«. Diese Verwirklichung kann u.a. durch den »Eintritt in einen anderen, durch ein Volk frei bestimmten politischen Status« geschehen, und »Jeder Staat hat die Pflicht, jede Gewaltmaßnahme zu unterlassen, welche« sich dagegen richtet. Gegen derartige »Gewaltmaßnahmen« »Unterstützung zu suchen und zu erhalten« (jew. https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2625-xxv.pdf) ist nur recht und billig. Das gilt natürlich auch für die Donbass-Republiken! Die russische Minderheit wurde in der Ukraine ja schon vor 2022 drangsaliert (zum ukrainischen Kirchenstreit z.B. jW vom 6.8.2018 Seite 3). Die Grundsätze der Friendly-Relation gelten für den Westen dagegen leider nur sehr selektiv.
  • Monika Naggl 15. Juli 2026 um 10:48 Uhr
    Ich bitte Sie dringend, den abscheulichen Ausspruch des Herrn Merz nicht zu wiederholen, kolportieren und weiterzutragen. Der deutsche Bundeskanzler billigt den Überfall der USA auf ein anderes Land, den Angriffskrieg auf den Iran, weil er, wie er sagt, »für uns« von Nutzen ist. Gut ist, was »uns« nützt. Da hilft kein Grundgesetz, da gilt kein Völkerrecht. Da herrscht die Barbarei. Und alle haben sich weggeduckt, and so it goes … So sterben die Menschen in der Ukraine für uns. Und die Menschen in Gaza und Palästina sterben an der Staatsräson.
  • Jürgen aus Freiburg 12. Juli 2026 um 22:13 Uhr
    Ob und in welchen Grenzen ein Staat existiert, bestimmen die weltpolitischen Machtverhältnisse und Opportunitäten. Diesbezügliche Rechte (Völkerrecht, Selbstbestimmungsrecht der Völker) sind leere Titel, die hervorgeholt werden, wenn ein Akteur seinen Interessen höhere Weihen verleihen will. Ob er seine Interessen durchsetzen kann, hängt dann auch nicht von seinen (von ihm selbst formulierten) Rechten ab, sondern von seinen Gewaltmitteln. Wie also soll das gehen, dass man als kleines Würstchen, Bürger der BRD, das Existenzrecht von irgendwelchen Staaten anerkennt oder leugnet? Müsste man dazu nicht in Größenwahn befangen sein und sich für den König von Deutschland halten? Ich vermute daher, dass gar nicht die »Leugnung des Existenzrechts« (was ein idiotisches Statement wäre) unter Strafe gestellt werden soll, sondern Urteile über Israel, die diesen Staat nicht als Schutz der Juden vor Ausrottung feiern, sondern ihn z. B. für die Speerspitze des westlichen Imperialismus im Nahen Osten halten. Letztendlich will der Staat den Bürgern (und der Wissenschaft? Oder gibt es da Ausnahmen wie seinerzeit in Polen?) das Geschichtsbild vorschreiben. Eigenartigerweise scheint das der regierenden CDU-SPD-Koalition (Hessen, Bund) nur für den Vorderen Orient notwendig, wohl weil beim Krieg zwischen Russland und der Ukraine etwa sich die bürgerlichen Medien nach 4 Jahren immer noch freiwillig verpflichtet fühlen, die Kennzeichnung »Angriffskrieg« mitzuführen.
  • Mitter Albert aus Gmunden 12. Juli 2026 um 20:13 Uhr
    Das ist das »Recht« des Landes der Täter des Holocaust nicht selbst, sondern ein Volk, das völlig unschuldig am Massenmord an den Juden ist, mit dem Verlust der Heimat, der gewaltsamen Vertreibung aus ihr, sühnen zu lassen. Das schlechte Gewissen, das diese Wahrheit verbieten, außerhalb der Grenzen der als »westlicher Wert« verkauften Meinungsfreiheit stellen lässt. Nicht die Nachkommen der nazistischen Massenmörder, sondern völlig unschuldige Menschen bezahlen mit dem Verlust ihrer elementaren Menschenrechte, die in der Propaganda des Westens auch zu seinen »Werten« zählen. Und das Land der Täter unterstützt das unverfroren. Unverschämt dekretieren die Nachkommen der Massenmörder das Verbot der Wahrheit und begründen das mit der Bekämpfung des Antisemitismus. Der vor allem in CDU/CSU und FDP mit ihren zahlreichen früheren Mitgliedern und Funktionären der Nazipartei bis weit in die Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts hinein unterschwellig weiterwirkte. Der Staat Israel wurde allerdings schon immer, umso mehr er zum Stützpunkt und Werkzeug des imperialistischen Westens im Nahen Osten wurde. Wie sehr es dabei überhaupt nicht um die Bekämpfung des wirklichen Antisemitismus geht, zeigt, dass dieselben politischen Kräfte gleichzeitig das faschistoide Regime in Kiew unterstützten, das gerade dabei ist, eine »Ruhmeshalle« für die ukrainischen Faschisten zu errichten, die maßgeblich an den Verbrechen des Holocaust während der deutschen Besetzung der Ukraine im Zweiten Weltkrieg beteiligt waren.
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