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Lizenz zum Töten

Gesetzentwurf zu Geheimdiensten

BND
Foto: Michael Kappeler/dpa

Seit Amtsantritt als Innenminister wünscht sich Alexander Dobrindt (CSU) »echte Geheimdienste«, also mehr Kriegstüchtigkeit. Nun wird es ernst: In der Welt am Sonntag verkündete er, dass er die »abstrakte Bedrohungslage« zu einer »hohen« hochgestuft habe. Das bedeute, »dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen ist.« Schüren von Panik und Hysterie sind erste Voraussetzung für Dobrindtsche Gesetze, Geheimdienstaktionen unter falscher Flagge dürften eingeschlossen sein. Der Entwurf, wie aus angeblich nur Nachrichten sammelnden Behörden »echte Geheimdienste« werden, liegt seit einigen Tagen vor – und siehe da: Die Lizenz zur Anwendung von Gewalt ist darin enthalten.

BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) schrieben sich den Entwurf selbst, staatsfromme Medien wie ARD, ZDF oder Süddeutsche Zeitung bereiteten seit Herbst 2025 in Abständen mit Geraune über dessen Inhalt die Öffentlichkeit auf das vor, was beide Dienste – vom MAD und den 16 Verfassungsschutzämtern der Länder schweigt der Entwurf – zukünftig alles selbst anstellen dürfen: das, was sie bislang tun, aber gegenüber »Kontrolleuren« als Zuarbeit von CIA oder MI6 ausgeben – Eingreifen in Datenströme, Manipulation von Daten, Desinformation, Löschen von Daten. Die »Lizenz zum Hackback« – bei Cyberangriffen elektronisch zurückschlagen und zum Beispiel Server lahmlegen – erhalten sie nun offiziell. Solche Gefahrenabwehr galt bisher zwar als Polizeiaufgabe, aber die offizielle Aufhebung des Trennungsverbots zwischen Geheimdiensten, Polizei und Justiz ist beim reaktionär-militaristischen Staatsumbau wichtige Priorität, also auch eine Dobrindtsche Herzensangelegenheit. Der Welt am Sonntag sagte er, zukünftig dürfe der VS Wohnungen durchsuchen und auf »Tatmittel des Angreifers einwirken«. Der Bundeskanzler verlangt ja, so BND-Chef Martin Jäger, dass BND und VS in die »Champions League« der Dienste neben CIA und MI6 aufsteigen.

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Dort ist Mord selbstverständlich. Also findet sich auf Seite 606 des Gesetzentwurfs auch die »Lizenz zum Töten«: Das »Einwirken« des BND darf demnach auch mit »kinetischen Mitteln« erfolgen – vom Revolver bis zur Rakete. War im Kalten Krieg ohnehin üblich, aber ohne schriftliche Genehmigung. Die bekommen Jäger und Co. nun – noch ein Fortschritt hin zum großen Schlachten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.07.2026, Seite 1, Ansichten

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