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Deutsche Geschichte

Revolutionärer Akt

Nach einem Volksentscheid in Sachsen wurden im Juli und August 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone Nazi- und Kriegsverbrecher endgültig enteignet

Foto: picture alliance/dpa
Warum nicht mal die Sachsen fragen? Plakate in Dresden werben für den Volksentscheid (1.6.1946)

Am 15. Februar nutzte US-Außenminister ­Marco Rubio die sogenannte Münchener Sicherheitskonferenz für einen großen Gang durch die Geschichte. 500 Jahre lang habe sich der Westen bis 1945 ausgedehnt, sich dann aber »zurückgezogen«: »Die großen westlichen Imperien waren in einen tödlichen Niedergang eingetreten – beschleunigt durch gottlose kommunistische Revolutionen und antikoloniale Aufstände, die die Welt transformieren und über weite Teile die Landkarte mit dem roten Hammer und der Sichel bedecken sollten.« Dem müssten sich die USA und »Europa« entgegenstellen. Rubio erhielt stehende Ovationen, unter anderem von Johann Wadephul, Boris Pistorius und Markus Söder. Dem Publikum im Bayerischen Hof sitzt das kommunistische Menetekel von 1945 und danach offenbar tief in den Knochen.

Zu den »gottlosen kommunistischen Revolutionen« rechnen sie zweifellos auch die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Wer weiß schon, dass von Anfang an auch Pastoren dabei waren? Wer erfährt in der von einigen Milliardärsfamilien und versifftem, aber großgrundbesitzendem Restadel beherrschten BRD, dass der Neuverteilung der Produktionsmittel Millionen Menschen zustimmten? In anderen Ländern war das zum Teil Jahrhunderte zuvor von bürgerlichen Revolutionären erledigt worden.

In Washington, London und Paris wurde 1945 sofort verstanden, was da unter sowjetischer Führung, also vor allem Stalin, und Planung durch die Exil-KPD, also maßgeblich Wilhelm Pieck und Walter Ulbricht, geschah. Schon Trumps und Rubios Amtsvorgängern vor 80 Jahren galt jeder als Verbrecher, der das Privateigentum an Grund und Boden in Frage stellte.

Die KPD ließ sich davon nicht beirren. Auf ihrer Reichskonferenz am 2. und 3. März 1946 in Berlin, die der Vereinigung mit der SPD zur SED im April 1946 vorausging, wurde erklärt, das KPD-Aktionsprogramm vom Juni 1945 sei in der SBZ »in großem Maße durchgeführt« worden. Gefordert hatte es den »Neubau einer demokratischen Verwaltung«, die »Enteignung der Großgrundbesitzer« und die »Überführung der Betriebe, die Faschisten oder Kriegsinteressenten gehört haben, in die Hände der Landes- und Stadtverwaltungen«. In den westlichen und südlichen Besatzungszonen seien dagegen »die faschistischen reaktionären Kreise, gestützt auf die Konzernleitungen, Wirtschaftsorgane, Unternehmerverbände und Großgrundbesitzer, eifrig bemüht, die Grundlagen des deutschen Imperialismus zu retten«.

Alle blicken auf Sachsen

Die KPD in Sachsen, wo sich rund 50 Prozent des industriellen Potentials der SBZ konzentrierten, hatte bereits Anfang 1946 den anderen Parteien und den Gewerkschaften einen Volksentscheid zur Enteignung der Nazi- und Kriegsverbrecher vorgeschlagen. Das entsprach KPD-Plänen, die während des Krieges entworfen und mit Stalin abgestimmt worden waren. Die SED trieb nach ihrer Gründung im April 1946 das Vorhaben mit Walter Ulbricht als Beauftragtem des Parteivorstandes voran. Sie machte etwa den 1. Mai 1946 zu einer Manifestation Hunderttausender für den Volksentscheid. Unter der Losung »Die Kriegsverbrecher waren sich stets einig gegen das Volk, jetzt einigt sich das Volk gegen die Kriegsverbrecher« wurde für das Referendum geworben. Innerhalb von zehn Tagen fanden in Sachsen rund 5.000 Versammlungen statt, darunter 500 in Industriebetrieben. Selbst die Kirchen konnten sich dem nicht entziehen und riefen die Gläubigen zur Unterstützung des Volksentscheids auf. Der SED-Parteivorstand erklärte in einem Aufruf: »Alle Völker blicken auf das Ergebnis des Volksentscheids in Sachsen. Aus der Stimmbeteiligung und der Zahl der Ja-Stimmen ist für alle Völker erkennbar, ob das Volk jetzt ernste Anstrengungen unternimmt, den Frieden zu sichern.«

Wichtigste politische und rechtliche Grundlage des Volksentscheids war der Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) Nr. 154 vom 21. Mai 1946. Er legte das Entscheidungsrecht über beschlagnahmte Betriebe in die Hände der deutschen Selbstverwaltungsorgane. Bis dahin hatte die SMAD seit dem 8. Mai 1945 bereits Tausende Betriebe sequestriert, das heißt unter Treuhandverwaltung gestellt.

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Widerstand gegen die Abstimmung kam aus den anderen beiden Parteien des am 14. Juni 1945 in der SBZ gegründeten »Antifaschistisch-demokratischen Blocks«, der CDU und der Liberaldemokratischen Partei Deutschlands (LDPD). In letzterer hieß es, die SED ziele auf die Verstaatlichung der Wirtschaft insgesamt. Das war zu diesem Zeitpunkt falsch. Weder Stalin noch die SED hatten vor, durch die Beseitigung des Kapitalismus in einem Teil Deutschlands einen Vorwand für das Ende der gesamtdeutschen alliierten Verwaltung zu liefern. Gemäß dem Potsdamer Abkommen sollte aber das Monopolkapital entmachtet werden. Das Problem: Die Westmächte dachten nicht im Traum daran, sich an das im August 1945 Vereinbarte zu halten.

Mit Unterstützung der Westmächte wurden die beiden Vorsitzenden der CDU in der SBZ, Jakob Kaiser (1888–1961) und Ernst Lemmer ­(1898–1970), sowie der sächsische Landesvorsitzende Hugo Hickmann (1877–1955) zu den Wortführern des Widerstands gegen den Volksentscheid. Hinter ihnen, heißt es in Band sechs der »Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung« von 1966, standen deutsche Konzernvertreter, die verstanden, dass mit der Enteignung »eine restaurative Entwicklung, eine Wiederherstellung der ­monopolkapitalistischen Verhältnisse, verhindert würde«. Die Autoren zitieren auch eine Gegenstimme aus einem Blatt der Berliner SPD: »Wir halten einen Volksentscheid für schlecht, dessen Gegenstand nicht diskutiert worden ist, und gegen einen Gegner für geschmacklos, der am Boden liegt.«

Der Druck von Basis und Wählern war aber zu groß. So unterzeichnete selbst der extrem reaktionäre Hickmann am 25. Mai den gemeinsamen Aufruf von SED, LDPD, CDU und Freiem Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) des Landes Sachsen zum Volksentscheid. Am gleichen Tag beschloss das Präsidium der Landesverwaltung einstimmig den Gesetzentwurf zur »Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes«, über den am 30. Juni abgestimmt werden sollte.

Ursprünglich wurden 14.228 Personen als Kriegsverbrecher, ehemalige Angehörige der SS oder Nazifunktionäre vom Wählen ausgeschlossen. Einige von ihnen legten allerdings erfolgreich Einspruch ein. So wurden zum Beispiel in der Stadt Pirna von ursprünglich 126 von der Wahl Ausgeschlossenen 30 wieder zugelassen. Am 30. Juni beteiligten sich schließlich 3.459.658 Wähler am Entscheid, das waren 93,71 Prozent der sächsischen Wahlberechtigten. Davon antworteten 77,62 Prozent auf die Frage: »Stimmen Sie dem Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes zu?« mit »Ja«. 15,56 Prozent votierten mit »Nein«, und 5,8 Prozent enthielten sich. Das Gesetz trat damit in Kraft, ein in der deutschen Geschichte seltener revolutionärer Akt.

Demokratie nur im Osten

Von den bis Ende Juli 1946 von der SMAD sequestrierten 4.761 Unternehmen wurden 1.861 enteignet, die anderen an ihre Besitzer zurückgegeben. 600 Betriebe blieben weiter unter SMAD-Verwaltung, 1.002 Betriebe übernahm das Land, 379 gewerbliche Unternehmen waren für den Verkauf an Umsiedler und Opfer des Faschismus vorgesehen, der Rest ging an Kommunen oder Konsumgenossenschaften.

Unter Berufung auf den Volksentscheid erließen auch die anderen Landesverwaltungen der SBZ im Juli und August 1946 Enteignungsverordnungen. Bis zum Frühjahr 1948 wurden in der SBZ rund acht Prozent der verarbeitenden Betriebe, insgesamt 9.881, enteignet. Die Autoren der »Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung« resümieren: »Die imperialistische deutsche Großbourgeoisie hörte in Ostdeutschland auf, als Klasse zu bestehen.« Werke der IG Farben, von Mannesmann, Siemens, Flick, Krupp, AEG, Wintershall, Henkel, Vereinigten Stahlwerken, Thyssen und Borsig gingen als Reparationen in die Sowjetunion oder in öffentlichen Besitz. Die sozialökonomische Basis der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung war geschaffen.

Maßstab für Revolutionen wie für Konterrevolutionen ist die Herstellung anderer Eigentumsverhältnisse. Das messbare Ergebnis von 1989 und 1990 in der DDR ist die Beseitigung der Ergebnisse des Volksentscheids in Sachsen von 1946 – das definiert eine Konterrevolution. Die Historiker der erweiterten BRD vermeiden aber exakte Kriterien und bezeichnen den Volksentscheid von 1946 zum Beispiel als »Diktaturdurchsetzung«. In einem Buch des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden hieß es 2002, »Stalin persönlich« habe im Januar 1946 einen Volksentscheid über die endgültige Enteignung von Nazi- und Kriegsverbrechern zu einem »Testlauf für Wahlen in der SBZ« stilisiert. Stalin ließ abstimmen und respektierte das Ergebnis? Eine ungeheuerliche These.

Das war und ist im Westen anders: Als sich am 1. Dezember 1946 mehr als 70 Prozent der Wähler in Hessen für die Überführung der Schlüsselindustrie in Gemeineigentum aussprachen, verbot US-Generalgouverneur Lucius D. Clay derartige »Experimente«. Falsche Abstimmungen werden in »der Demokratie« nicht hingenommen. Das garantieren Trump, Rubio, ihre Beifallsklatscher in München und sonstwo bis heute.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2026, Seite 15, Geschichte

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