Drecksarbeit am Recht
Bundesrat und Israel
Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einen Gesetzentwurf des Landes Hessen angenommen, der von zahlreichen Juristen – darunter die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – für verfassungswidrig gehalten wird. Demnach soll in den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) ein neuer Absatz 4 eingefügt werden. Er bedroht die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Träte er in Kraft, wäre ein grundgesetzwidriger Sondertatbestand geschaffen. Das Völkerrecht kennt im übrigen kein »Existenzrecht« von Staaten.
Der juristische Murks – ein ähnlicher Antrag scheiterte noch Anfang 2024 in der Länderkammer - entspringt der wachsenden Neigung des politischen Establishments, Grundrechte außer Kraft zu setzen. Praktiziert wird das bereits gegen palästinasolidarische Kundgebungen mit meist brutaler Polizeigewalt. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden seit 2023 faktisch immer wieder aufgehoben. Begründet wird das mit dem entleerten Begriff von Antisemitismus, mit dem die Waffen- und Kriegsgemeinschaft des BRD-Imperialismus mit Israel schon vor 1989 »begründet« wurde. In dieser Demagogietradition stand 2019 die Bundestagseinstufung der BDS-Kampagne zum wirtschaftlichen, akademischen und kulturellen Boykott Israels zur Durchsetzung von dessen völkerrechtlichen Verpflichtungen als »antisemitisch«.
Die Begründung Hessens für den neuen Straftatbestand verschärft das weiter: Der »Gebrauch der Losung ›From the River to the Sea, Palestine will be free‹ oder durch Präsentation von Landkarten des Nahen Ostens, in denen das heutige Israel durch einen ›palästinensischen Staat‹ in den Grenzen Israels, des Gazastreifens und des sog. Westjordanlands ersetzt ist« – also von Karten, die Benjamin Netanjahu ohne Palästina seit Jahren öffentlich präsentiert – relativiert demnach den »Holocaust« und billigt über eine »Umwegkommunikation« Gewalt gegenüber Juden, enthalte einen »unterschwellige(n) Sinngehalt«. Das hat von Rechtsstaat ungefähr so viel wie der Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes. »Unterschwelliges« – das ist rechtliches Mittelalter, entspricht der Juden- und Moslemschnüffelei durch die Inquisition.
Diese juristische Drecksarbeit entspricht dem Jubel des Kanzlers über die »Drecksarbeit« gegen Iran, in Gaza und sonstwo. Die Atommacht Israel hat keine festen Staatsgrenzen, hält aber gegenwärtig rund 1.000 Quadratkilometer in Gaza, Syrien und im Libanon neu besetzt. Die staatliche Existenz von Siedlerkolonialismus, der sich auf die Bibel als Grundbuch beruft, schließt die Existenz anderer Staaten und auch anderer Bevölkerungsgruppen auf dem beanspruchten Territorium aus, aber Landnahme ein. Im Bundesrat herrscht mehrheitlich – mindestens Bremen und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich bei der Abstimmung enthalten – mit der genozidalen Politik Netanjahus ebenso Einverständnis wie im Kanzleramt. Das ist die deutsche Staatsräson.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
