Flüchtende Millionäre
Heiner Thorborg ist seit fast 50 Jahren sogenannter Headhunter, »Kopfjäger«, für »Fach- und Führungskräfte«. Das Handelsblatt brachte am Freitag ein Interview mit ihm, in dem Sätze fallen wie: »Grundsätzlich würde ich sagen, dass fast 80 Prozent der oberen Etagen aus Narzissten bestehen. Viele halten sich für den lieben Gott höchstpersönlich und betrachten Widerspruch als Sakrileg.« Thorborg verwendet nicht die Wendung vom Fisch, der stets vom Kopf her stinkt, sagt aber etwas Ähnliches. Das Ergebnis der Negativauslese sind nach ihm »Selbstüberschätzung« und Fehlentscheidungen. Als Musterfall führt er die Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto durch den Chemiekonzern Bayer an: »Der gesunde Menschenverstand war offenbar abgeschaltet.«
Im Ergebnis fehlten Deutschland »Selbstvertrauen und Zuversicht«. Er sehe zwischen Politik und Wirtschaft nur gegenseitige Abneigung. Handelsblatt-Chefredakteur Sebastian Matthes sieht das ähnlich. Er prangert in derselben Ausgabe Arbeitsscheue und Faulenzerei beim gehobenen Personal an: »Vor ein paar Tagen schickte mir ein guter Freund eine Nachricht: ›Homeoffice all day long.‹ Dazu ein Foto vom Pool auf der Dachterrasse des Soho House in Berlin. Die Dachterrasse gilt als exklusiver Schutzraum für die kreativsten Köpfe der Stadt. Tatsächlich pitchen sich dort eher hochbezahlte Medienmacher und Influencerinnen in Designerjogginghosen bei überteuertem Avocadotoast und Rosé gegenseitig ihre neuesten Startupideen.«
Matthes nutzt das Foto vom Soho-Pool, um zu erläutern, dass »die Politik« nicht »an der Lethargie im Land« schuld sei: Friedrich Merz und die seinen hätten doch gerade Kompromisse gefunden. Offenbar sei nicht »die viel diskutierte Lifestyle-Teilzeit das Problem, sondern eher das Lifestyle-Homeoffice. Ein Spitzenmanager erzählte mir neulich, in einigen Unternehmen sei es inzwischen üblich, dass sich Führungskräfte Donnerstag mittag in Richtung Mallorca aufmachten. Die Meetings würden dann am Freitag per Videocall abgehalten.«
So häufen sich die Diagnosen des Niedergangs, reichen die Zustandsbeschreibungen vom Manager ohne Verstand bis zum phlegmatischen »Kreativen«. Inzwischen zieht der deutsche Geldadel die Konsequenz und verlässt das sinkende Schiff. Am Freitag berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ): »Noch nie sind so viele Millionäre ausgewandert, insbesondere aus Deutschland – die Schweiz profitiert davon.« Auch Großbritannien, Frankreich und Norwegen, in denen geringfügig höhere Steuern für Reiche eingeführt wurden, schufen demnach die neue Flüchtlingsbewegung, in Deutschland aber, zitiert die NZZ den in London arbeitenden Experten für »Mobilität der Reichen«, Christian Kälin, müsse die Lage inzwischen als »dramatisch« bezeichnet werden. Die Unzufriedenheit unter den Wohlhabenden habe »stark zugenommen«. 2025 verließen demnach 29 Milliardäre die Bundesrepublik, von denen zehn in die Schweiz auswanderten. Hinter China, Russland und Indien liege Deutschland in dieser Hinsicht auf Platz vier. Die Gründe? Kälin nennt drei: zunehmendes politisches »Chaos«, genauer: Furcht, für die Schuldenmacherei von Merz und Klingbeil zur Kasse gebeten zu werden. Zweitens der geographisch nahe Krieg in der Ukraine, drittens habe die Pandemie gezeigt, »wie rasch und bedenkenlos der Staat die Rechte der Bürger einschränken könne«. Das nähre die Sorge, die Regierung könne in einer Finanzkrise »ähnlich drastisch vorgehen«. Am Pool auf dem Soho-Haus wird der Stillstand mit Rosé begossen, gut Informierte bringen ihre Wertsachen in die Alpenbunker. Auch eine Art von Zuversicht.
Am Pool auf dem Soho-Haus wird der Stillstand mit Rosé begossen, gut Informierte bringen ihre Wertsachen in die Alpenbunker. Auch eine Art von Zuversicht.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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