Generalangriff in Raten
Das »Aufschwungprogramm« der Koalition verzichtet auf massive Attacke
Am Donnerstag stellten die Vertreter der Koalition »Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung« auf zwölf Seiten in 34 Punkten vor (siehe Infokasten). Die Analyse zeigt: Der »Generalangriff auf den Sozialstaat«, als den Verdi-Chef Frank Werneke die »Reform«-Vorhaben der Bundesregierung bezeichnet hat, kommt in Etappen. So blieb zum Beispiel die vom deutschen Großkapital vehement geforderte Attacke auf den Achtstundentag diesmal aus. Kanzler Friedrich Merz (CDU) murmelte bei der Pressekonferenz in Berlin zur Vorstellung des Papiers etwas von weiteren Gesprächen im Sommer, und überhaupt gebe es keinen »großen Sprung«, den er am Vortag vor der Tagung des Koalitionsausschusses aber noch angekündigt hatte. Fast entschuldigend verwies er darauf, dass durch die nun mögliche »sachgrundlose Befristung« auf 48 Monate »mehr Flexibilität« ins Arbeitsrecht einziehe.
Das reicht den Kapitalvertretern nicht. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte durch Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner, das Programm sei ein »positives Zeichen für den gemeinsamen Reformwillen und die Arbeitsfähigkeit der Koalition, aber kein kraftvoller Wachstumsimpuls«. Die Reform der Einkommenssteuer sorge zwar für moderate Entlastungen, setze aber keine Investitionsimpulse für Unternehmen. Ähnlich äußerte sich »Arbeitgeber«präsident Rainer Dulger. Er bezeichnete das Papier als »überfälligen Kurswechsel«. Es stärke die Wettbewerbsfähigkeit und schaffe Vertrauen, die Beiträge zu den Sozialversicherungen seien aber weiterhin zu hoch und eine Entlastung der »Leistungsträger« nicht erkennbar. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ließ durch ihren Präsidenten Peter Adrian ausrichten, die 34 Punkte enthielten viele überfällige Schritte, insbesondere beim Abbau von Bürokratie. Eine »große Enttäuschung« seien hingegen die Steuererhöhungen: »Die Anhebung der sogenannten Reichensteuer trifft vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen, die von ihren Inhabern durch schwierige Zeiten gesteuert werden.« Es fehle zudem die im Koalitionsvertrag versprochene Flexibilisierung der Arbeitszeit. Heißt: Der Generalangriff bleibt auf der Tagesordnung.
Werneke sparte daher nicht mit Kritik: »Misstrauen gegen Beschäftigte und eine Ausweitung des Befristungswahnsinns schaffen kein Wachstum.« Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sei Ausdruck einer Misstrauenskultur. Zudem sei die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen »nicht akzeptabel«, da sie das unternehmerische Risiko auf Beschäftigte verlagere. Bedauerlich sei auch, dass die Abschaffung des Achtstundentages weiter im Raum stehe und die Entscheidung auf Herbst verschoben sei.
Ähnlich äußerten sich auch einige Ökonomen. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, bezeichnete das von der Koalition Vorgelegte als »Symbolpaket« und kritisierte in einer Erklärung vor allem dessen »soziale Schieflage«. Der Fokus liege auf der Entlastung von Unternehmen, teilweise zu Lasten der Beschäftigten: »Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung und die teilweise Aufweichung des Kündigungsschutzes als großen Wurf zu verkaufen, ist nicht seriös. Auch durch die geplanten Reformen bei Rente, Gesundheit und Pflege werden vor allem Menschen mit wenig Einkommen und Ersparnissen harte Einschnitte erfahren.«
Der »Wirtschaftsweise« Achim Truger bezeichnete im Wirtschaftsmagazin Surplus das Koalitionsdokument als »neoliberales Deregulierungsprogramm mit Entlastungen für Unternehmen und Zumutungen für viele Beschäftigte«. Die Einkommensteuerreform mit rund zehn Milliarden Euro Entlastung jährlich sei weitgehend wirkungslos und bringe »vielleicht ein um 0,1 Prozent höheres« Bruttoinlandsprodukt. Die Gegenfinanzierung über eine moderat erhöhte Reichensteuer reiche bei weitem nicht aus. Truger warnte, dadurch nehme der Kürzungsdruck im Bundeshaushalt weiter zu, »worunter voraussichtlich untere und mittlere Einkommen zusätzlich leiden werden«. Er kritisierte zudem die Verschärfungen bei Krankschreibungen sowie die Ausweitung befristeter Beschäftigung als »Zumutungen für viele Beschäftigte«. Drastischer äußerte sich der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, im Redaktions-Netzwerk Deutschland. Die Pläne zu Krankschreibungen seien »absolut katastrophal«. Die Koalition nehme »die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf«.
Auszüge aus dem »Programm für Aufschwung und Beschäftigung« der Koalition
Rente: 1. Zum Bericht der »Alterssicherungskommission«: »Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.«
Steuern: 2. Die Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommenssteuer. (…) In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. zehn Milliarden Euro pro Jahr. (…) Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der »Reichensteuer« in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent. Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben. (…) Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent (d. h. von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr) reduziert. (…)
5. Für bis zum 31. 12. 2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.
6. Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 1. 1. 2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75fachen Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht. (…)
9. Wir entwickeln ein Programm »Zweite Chance«, mit dem Ziel, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie der Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluss deutlich zu reduzieren. In einem zweiten Schritt wollen wir das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) reformieren, damit kein Jugendlicher ohne Schulabschluss bleibt. (…)
11. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraph 278 Strafgesetzbuch stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine »Termingarantie Fachärzte« ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.
Wachstum und Gerechtigkeit: 12. Stärkung von Zukunftstechnologien (…)
13. Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium des Innern legen noch im Juli 2026 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen vor, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Diese Maßnahmen beinhalten einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden. (…)
17. Außenwirtschaft und Handelsschutz: (…) Dabei braucht es einen robusten Schutz gegen unfairen Wettbewerb, insbesondere durch eine schnellere und sektorweite Anwendung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf europäischer Ebene. (…)
18. Wohnungsbau: Es wird eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet. Ziel ist es, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. (…) Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist. (…)
24. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum 1. 1. 2027 in Kraft.
Bürokratierückbau: 28. Wir wollen den Steuerzahler von unnötigem Aufwand entlasten und die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. (…) In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen. (…)
33. Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen: Auf behördliche Genehmigungen vor Errichtung und bei sicherheitsrelevanten Änderungen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird verzichtet. (…)
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