Unter starkem Druck
Abkommen zwischen USA und Iran
Zum Schlussakt des Dramas erfolgte eine überraschende Temposteigerung: Die Regierungen der USA und des Iran teilten am Mittwoch nicht nur mit, dass die Präsidenten Donald Trump und Masoud Peseschkian ein Abkommen »digital« abgesegnet hatten, das eigentlich erst am Freitag bei einer Zeremonie in Genf unterschrieben werden sollte. Sie veröffentlichten auch gleich den Wortlaut des Memorandums of Understanding (MoU). Die iranischen Chefunterhändler blieben dennoch in der Schweiz.
Die ersten Verhandlungen, für die sich beide Staaten maximal 60 Tage vorbehalten haben und die bei gegenseitigem Einverständnis verlängert werden können, sollen am Freitag in Genf beginnen. Fast alle praktischen Schritte stehen noch zur Debatte, vom iranischen Verzicht auf sein hochangereichertes Uran bis zur Freigabe der seit vielen Jahren von den USA beschlagnahmten iranischen Guthaben in Milliardenhöhe. Das aus 14 Punkten bestehende, nicht einmal zwei Seiten lange MoU schreibt in der Hauptsache nur das Eintreten einer »sofortigen und dauerhaften Waffenruhe an allen Fronten, einschließlich des Libanon« und die Wiederöffnung der Meeresstraße von Hormus für die internationale Schiffahrt vor. Bis dieser Schritt wirklich greift, kann es im besten Fall mehrere Wochen dauern. Das weltweite Aufatmen zeigte sich zuerst im Fall der Ölpreise.
Bei einem Textvergleich konnte schon am Mittwoch auffallen, dass Teheran und Washington den englischen Wortlaut unterschiedlich wiedergaben. Manche dieser Abweichungen sind aufschlussreich. So heißt es zum Beispiel unter Punkt vier in der iranischen Variante, dass die USA sich verpflichten, ihre Militärkräfte innerhalb von 30 Tagen aus der umgebenden Region Irans zurückzuziehen. Im Text der US-Regierung sind etwas schwächere Verben gewählt: »undertake« statt »commit«, »remove« statt »retreat«. Und es ist lediglich von einem Abzug aus der Nähe (»proximity«) Irans die Rede.
Beide Regierungen stehen unter starkem Rechtfertigungsdruck nach innen und stellen die Grundsatzeinigung als großen Sieg dar. Trump ist außerdem bemüht, sich bis zur Zwischenwahl am 3. November in den USA von dem wohlverdienten Ruf zu befreien, er sei der folgsame Pudel von Benjamin Netanjahu. Zumindest das könnte sich, bei aller notwendigen Skepsis, auf den Bestand der Waffenruhe positiv auswirken.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
