Ausweispflicht beim Einloggen
Von Luca von Ludwig
Es ist wohl das Totschlagargument schlechthin: der Kinderschutz. Kann keiner was gegen haben, weniger noch sagen. Und die, die von den Restriktionen – denn darum geht es ja zumeist – betroffen sind, sind qua Definition minderjährig, können zumeist nicht wählen, sich auch sonst kaum wehren und müssen, so die vorherrschende Meinung, sowieso nicht für voll genommen werden.
Trendthema dieser Tage ist das Social-Media-Verbot für Personen unterhalb dieser oder jener Altersgrenze. Am Mittwoch reihte sich Griechenland in die Liste der Länder mit solchen Regeln ein, ab 2027 sollen dort unter 15jährige keinen Zugang mehr zu Tik Tok, Instagram und Co. haben. Athen denkt allerdings schon einen Schritt weiter und kündigte an, auch auf EU-Ebene ein solches »digitales Mündigkeitsalter« anzustreben. In der BRD, in Spanien, Dänemark, Frankreich und weiteren EU-Ländern gibt es ähnliche Überlegungen.
Was bei der Debatte, die sich meist um die psychologischen Auswirkungen der verschiedenen Features und Trends in den sozialen Netzwerken dreht, gerne unter den Tisch fällt, ist die Durchsetzung der Altersgrenzen. Dafür wird an vielerlei technischen Werkzeugen gebastelt, die am Ende doch auf dasselbe hinauslaufen: eine faktische Identifikationspflicht im digitalen Raum. Griechenland drängt nun die EU zu einer schleunigen Einführung des »Age Verification Blueprints«, der an das »EU Digital Identity Wallet« (EUDI) geknüpft werden soll, welches zum Jahresende eingeführt wird.
Das EUDI soll als digitale Sammelstelle für Personalausweis, Zeugnisse, Gesundheitsinformationen und ähnliche wichtige persönliche Daten fungieren. Das daran geknüpfte Altersverifikationssystem würde auf dieser Grundlage an die jeweiligen Websites lediglich die Information übermitteln, ob der Nutzer über oder unter der jeweiligen Altersschranke liegt. Damit soll die Informationsmenge, die die Internetkonzerne erhalten, minimiert werden – soweit die Theorie.
Was nett klingt, hat seine Tücken. Die Sicherheit aller digitalen Systeme, die derart sensible Daten speichern, ist bestenfalls fragwürdig; allein in diesem Jahr wurde die EU schon zweimal zum Ziel erfolgreicher, großangelegter Hackerangriffe. Beim Schutz der Daten vor dem übermäßigen Zugriff durch Unternehmen ist der Staatenbund indes dabei, sich selbst zugunsten der Industrie zu sabotieren: Wie die österreichische NGO Epicenter Works Anfang März bemängelte, schwächen geplante Änderungen an der konkreten Ausgestaltung dieses vorgebliche Anliegen erheblich ab.
Unternehmen sollten sich eigentlich für Zertifikate registrieren, in denen festgelegt ist, welche Daten wofür angefragt werden können, so dass beispielsweise Tik Tok nicht auf Gesundheitsdaten zugreifen kann. Diese Zertifikate sollen nun aber nur noch optional sein, obwohl ohne sie nicht mehr nachvollziehbar wäre, ob der abfragende Konzern überhaupt ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat. Zudem sollen biometrische Gesichtsbilder in der EUDI gespeichert und grundsätzlich übermittelbar werden.
Grundsätzliche Kritik an den Social-Media-Verboten kam jüngst auch von Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarates. Die Pläne seien weder »angemessen noch notwendig«, sagte er Politico. Solche Maßnahmen seien »eine Frage der Menschenrechte, denn ein Kind hat das gleiche Recht, Informationen zu erhalten, wie alle anderen«. Es sei »nicht im Entferntesten« versucht worden, die Plattformen und möglicherweise schädliche Inhalte wirksam zu regulieren, bevor auf die Konsumentscheidungen der Jugendlichen losgegangen wurde.
Besondere staatliche Übergriffigkeit legte bei dem Thema bislang das Vereinigte Königreich an den Tag. Auch dort wird zur Zeit über ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 16jährige diskutiert. Der jüngste Vorstoß, die »Children’s Wellbeing and Schools Bill«, würde der Regierung weitreichende Befugnisse einräumen, den allgemeinen Internetzugang von Minderjährigen zu reglementieren, beispielsweise durch das Verbot von VPNs, die zur Verschleierung der eigenen Internetadresse beim Surfen eingesetzt werden. Auch willkürliche, technisch erzwingbare Zeitbeschränkungen bei Programmen und Spielen sind im Gespräch.
Leicht vorstellbar, dass sich auch die EU auf solche Maßnahmen zurückziehen wird, je mehr Teenager von Methoden Gebrauch machen, die wohl kommenden Regeln zu umgehen. Dann würden die staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre jedermann betreffen.
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