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Energiepolitik

Weiter wie gehabt

Kabinett segnet Gesetzesentwürfe für Immobilienmodernisierung und Energieproduktion ab

Foto: Halil Sagirkaya/Anadolu Agency/IMAGO
In Berlin gab es am Mittwoch anlässlich der Regierungspläne Demonstrationen

Woher nehmen, die Strom- und Heizenergie? Das fragt sich die Bundesregierung. Am Mittwoch hat das Kabinett zwei Gesetzesentwürfen seinen Segen gegeben: einen zum Gebäudemodernisierungsgesetz, einen zweiten zur Kraftwerkstrategie unter Federführung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Beide Vorhaben verheißen einen Aufschub für tatsächlich notwendige Transformationsprozesse im Energiesektor.

Im Bereich der Wohngebäude sah die von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Regelung vor, dass neu verbaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden sollten. Faktisch hätte dies ab diesem Jahr in vielen Fällen ein Verbot von neu eingebauten Gas- und Ölheizungen bedeutet. Dies wurde im neuen Gesetzentwurf deutlich abgeschwächt: Ab 2029 beträgt die vorgesehene Quote »grüner Energien« lediglich zehn Prozent, danach ist eine schrittweise Anhebung auf 60 Prozent im Jahr 2040 vorgesehen. Ein striktes Aus für fossil betriebene Heizungen gibt es nicht, dafür jedoch eine »Grüngasquote«. Damit sollen Öl- und Gashändler verpflichtet werden, ihren Produkten sogenannte Biokraftstoffe beizumischen. »Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl«, sagte die Wirtschaftsministerin nach der Kabinettssitzung.

Die Kosten für diesen Spaß tragen zu nicht unerheblichen Teilen die Mieter – obwohl sie auf die Modernisierungsentscheidungen der Immobilienbesitzer keinen Einfluss haben. Zwar sieht der Entwurf vor, dass die Vermieter in Zukunft, unabhängig vom energietechnischen Zustand des Gebäudes, 50 Prozent der CO₂‑Pauschale tragen. Bisher wird diese laut Deutschem Mieterbund (DMB) im Schnitt zu 70 Prozent von den Mietern gezahlt. Dennoch sei die Teilung eine Mehrbelastung für Mieter, die in besonders baufälligen Wohnungen hausen. Ebenfalls fifty-fifty sollen die Mehrkosten für die Biobrennstoffbeimischungen aufgeteilt werden – allerdings nur bis zu einem Beimischungsanteil von 30 Prozent. Fällt er höher aus, wären Mieter wieder mit den Kosten allein, warnt der DMB.

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»Der Kabinettsbeschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes markiert einen rabenschwarzen Tag für bezahlbares und klimagerechtes Wohnen und Heizen«, formulierte es um einiges drastischer Violetta Bock, Sprecherin der Linkspartei im Bundestag für Wärmepolitik. Die Regierung beschließe »das Verharren in fossilen Profitspiralen«, der Gesetzentwurf sei »Politik für die Unternehmenschefetagen«.

Vom Energieverbrauch zur Produktion: Aus den Energiepreisschocks, die sich durch den Wegbruch von Lieferanten fossiler Energieträger in den vergangenen Jahren und Monaten ergaben, zieht das Bundeswirtschaftsministerium die Lektion, dass man noch viel mehr auf Gaskraftwerke setzen muss. So sieht die ebenfalls am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Kraftwerkstrategie vor, einen »Kapazitätsmarkt« einzuführen. Betreiber von Kraftwerken sollen nicht nur für die Lieferung von Strom, sondern auch für das Bereithalten von Kapazitäten bezahlt werden. Das Geld dafür soll durch eine Umlage reinkommen, die am Ende die Stromverbraucher tragen werden.

Darüber hinaus ist der Bau neuer Gaskraftwerke geplant. Diese sollen so gebaut werden, dass sie künftig auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und ab 2045 klimaneutral laufen. Sie sollen vor allem in den Industrieregionen in Süd- und Westdeutschland gebaut werden. Unter dem Stichwort »Resilienz« (lies: Wirtschaftsprotektionismus) ist vorgesehen, dass 50 Prozent der Bauteile aus Europa stammen sollen. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch merkte dazu am Mittwoch allerdings an, dass »bei Erdgasbetrieb nahezu 100 Prozent der Betriebsmittel importiert« werden – es mit der Resilienz gegen äußere Einflüsse also nicht allzu weit her ist. Zudem fehle es an konkreten Kriterien zur Möglichkeit der Umrüstung auf Wasserstoff. De facto könne jedes Kraftwerk den Zuschlag erhalten, warnte Germanwatch.

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2026, Seite 5, Inland

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→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 15. Mai 2026 um 13:15 Uhr
    Ich habe nur mal einen ganz kurzen Blick in den Neuentwurf des Heizungsgesetzes gewagt (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260513-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=6), und da scheint mir einiges nicht ok zu sein. Nach derzeitigem § 43 Absatz 1 des Gesetzentwurfes hat der »Eigentümer des Gebäudes« für die Zumischung der 10%, 15%, 30% bzw. 60% Biogas/Bioöl zu sorgen, wenn eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut wird. Das ist schon ein Problem, wenn das ganze Gebäude in einer Hand liegt, insoweit zumindest für Gasheizungen ein neuer Tank für Biogas und eine Mischanlage verbaut werden müssen, was die Kosten treibt. Bezüglich Gasetagenheizungen in Wohnungseigentümergemeinschaften hat der neue Gesetzentwurf die Regelung der Ampel ersatzlos gestrichen. Da klingt der Entwurfstext nun für mich so, dass einer der Miteigentümer sich wie vor Ampelzeiten bei Bedarf in seine eigene Wohnung eine neue Gasetagenheizung einbauen kann und die gesamte Eigentümergemeinschaft (die ist »Eigentümer des Gebäudes«) dann aber die Kosten für Biogastank u.s.w. zu tragen hat. Dass ein Eigentümer dem Rest der Eigentümergemeinschaft Kosten aufbürden kann, das kann es so nicht sein. Die schwerfälligen Einigungsprozesse in einer Eigentümergemeinschaft werden m.E. ohne gesetzliche Regelung für einen Haufen Gerichtsprozesse sorgen. Davon abgesehen wird es das viele nötige Biogas und Bioöl gar nicht geben. Die sind eine Luftnummer der Koalition.
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