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Neu-Delhi von Den Haag zurückgepfiffen
Schiedsgericht stimmt zugunsten Islamabads – Indien muss Indus fließen lassen
Der Ständige Schiedsgerichtshof (PCA) in Den Haag hat die Aufkündigung des Abkommens zur Wasserverteilung des Indus zwischen den Nachbarn Indien und Pakistan durch die Regierung in Neu-Delhi im vorigen Jahr für unzulässig erklärt. In seiner einstimmigen Entscheidung vom Montag mahnte das Tribunal die indische Seite, »allen Verpflichtungen« aus dem Vertrag nachzukommen, der »vollumfänglich in Kraft bleibt«. Aus dem Abkommen einfach auszusteigen, wie dies 2025 verkündet wurde, sei nicht möglich.
Der Indus-Wasservertrag (Indus Water Treaty, IWT) wurde 1960 von den Regierungen der 13 Jahre zuvor unabhängig gewordenen Staaten geschlossen. Die Grenzziehung von 1947 bei der Aufspaltung der einstigen Kronkolonie Britisch-Indien hatte neben pogromartigen Konflikten zwischen Hindus und Muslimen, die plötzlich auf der »falschen« Seite der neuen Trennlinie lebten, viele weitere Probleme geschaffen. Das betraf auch eine gerechte Aufteilung des gerade für die Landwirtschaft wichtigen Wassers aus dem im Himalaja entspringenden Indus, größter Strom im Westen des Subkontinents, und seiner Nebenflüsse. Mit dem damals von der Weltbank vermittelten Abkommen erhielt Pakistan Zugriff auf das Wasser des Indus-Hauptarms sowie von Chenab und Jhelum im Westen, während Indien sich auf die drei östlichen Flüsse Beas, Ravi und Sutlej stützen darf.
Am 22. April 2025 hatten Bewaffnete eine Touristengruppe im indisch kontrollierten Teil der von beiden Nachbarn beanspruchten Teilregion Kaschmir angegriffen. 26 Tote forderte die Bluttat im Bergort Pahalgam, für die Indien letztlich die pakistanische Regierung verantwortlich machte. Neu-Delhi kündigte daraufhin erstmals in der Geschichte den IWT einseitig auf. Das Wasserthema spielte auch beim folgenden kurzen Luftkrieg eine wichtige Rolle im Hintergrund. Die tagelange Eskalation endete mit einer von US-Präsident Donald Trump vermittelten Waffenruhe. »Nicht einen einzelnen Tropfen«, bekräftigte jetzt Indiens Wasserminister die seither geltende Position, werde das Nachbarland erhalten – seine Regierung wies das Urteil vom Wochenbeginn scharf zurück und erklärte, sich wegen »Nichtzuständigkeit« des Gerichts nicht daran gebunden zu sehen. Das Außenministerium bezeichnete den PCA gar wenig diplomatisch als »illegal eingerichtetes Gremium«. Pakistan begrüßte hingegen den Richterspruch.
Zu den Bestimmungen des Urteils gehört auch der warnende Hinweis an Indien, mit zwei laufenden Wasserkraftwerksprojekten nicht gegen Bestimmungen des IWT zu verstoßen. Eine genaue Bewertung in dieser Hinsicht will ein Expertenteam der Weltbank erst im Juli 2027 vorlegen. Kraftwerke sind zwar nicht per se unzulässig. Doch es kommt darauf an, wieviel Wasser sie dem Unterlauf des Flusses entziehen.
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