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Auf einen Blick
Das politische Tauziehen zwischen Madrid, Rabat und Brüssel hält an und den Asylsuchenden bleibt nur, auf den Straßen Ceutas zu kampieren. Zehntausende hatten Ende Juli die Grenze zu der spanischen Exklave überquert.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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