Kampf um die Mangroven
Mumbai: Raubbau an Wäldern führt zu Problemen mit Monsunhochwasser
Die Einwohner der indischen Metropole Mumbai bekommen die Auswirkungen umweltfeindlicher Stadtplanung zu spüren. Dass in den vergangenen Wochen sintflutartige Regenfälle über dem Subkontinent niedergingen, ist zwar angesichts der Monsunsaison nicht überraschend. Dass die Wassermassen aber nicht binnen kurzer Zeit abfließen, sondern tagelang ganze Straßenzüge unpassierbar machen, daran ist der Mensch schuld.
In kaum einem anderen urbanen Ballungsraum landesweit wurden die Grünflächen so rigoros beseitigt wie in Mumbai. Der Stadt, in der immer mehr Hochhäuser emporwachsen, gehe schlicht der Platz zum Atmen aus, so der Warnruf, mit dem sich ein Bündnis von 127 Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern am 9. August an die Öffentlichkeit gewandt hat. Die Fachleute machen eine erschütternde Rechnung auf: In Mumbai, wo sich über 25 Millionen Menschen auf relativ engem Raum zusammenballen, stehen im innerstädtischen Bereich nur noch 1,28 Quadratmeter Grünflächen pro Einwohner zur Verfügung. Zum Vergleich: In New York seien es 26,4 Quadratmeter, in London 31,68. Mit solcherlei Raubbau an der Natur müsse Schluss sein, fordert das Bündnis Mumbai Architects Collective von Stadtverwaltung und Regionalregierung, ihre Genehmigungspraxis zu ändern.
Die reale Tendenz geht in die entgegengesetzte Richtung: Am 4. August erlitten Umweltschützer eine Niederlage, als der Bombay High Court, das höchste Regionalgericht, dem Antrag stattgab, weitere 847 Mangrovenbäume zu fällen. Die staatliche Maharashtra State Electricity Transmission Company will in dem Gebiet eine Hochspannungsleitung errichten, die wiederum mit einer neuen Schienentrasse für Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Mumbai und dem nördlich gelegenen Ahmedabad in Verbindung steht. 3,35 Hektar Wald, davon gut die Hälfte Mangroven, sollen dem Leitungsbau weichen. Die Entscheidung fügt sich in die jahrelange Tradition ein, »städtische Entwicklungsinteressen« über den Erhalt letzter intakter Naturräume zu stellen.
Doch selbst dieser geplante Kahlschlag ist Kleinkram im Vergleich zu dem Umweltfrevel, gegen den die Proteste weiter nicht abreißen: Für eine 26 Kilometer lange Schnellstraße im Norden Mumbais sollen über 45.000 Mangroven fallen. Der Highway ist Teil von Phase zwei eines Netzes neuer Küstenstraßen, welche die verstopften Verkehrswege der Innenstadt entlasten soll. Mitte März weigerte sich eine Kammer des Supreme Court unter Vorsitz von Indiens Chefrichter Surya Kant, der Umsetzung Steine in den Weg zu legen. Das Regionalgericht habe die Umweltaspekte des Vorhabens genügend geprüft, hieß es lediglich lapidar.
Dabei hatte sich das Gericht in Mumbai eigentlich schon in einem Grundsatzurteil von 2018 in klaren Worten für den Mangrovenschutz ausgesprochen. Seine eigenen seither gefällten Entscheidungen konterkarieren dies jedoch immer wieder. Die geplanten Hochspannungsleitungen, für die Hunderte Mangroven fallen sollen, wurden Anfang August als »Ausnahmefall« bezeichnet. Das faktische Todesurteil für die 45.000 Mangroven für die Schnellstraße wurde damit begründet, dass man ja als Ersatz eine deutlich weitergehende Wiederaufforstung – die Rede ist von 127.000 Mangrovenbaumpflanzungen – verfügt habe. Das solche Kompensationsmaßnahmen auch oft Hunderte Kilometer entfernt stattfinden, wurde als Kritik nicht gelten gelassen.
Alles Schönfärberei, kritisieren Naturschützer. Denn wo ein uralter intakter Mangrovengürtel mit ökologischer Schutzwirkung und Artenvielfalt verschwinde, bräuchten die neuen Bäume Jahrzehnte, um zu einem vergleichbaren Ökosystem heranzuwachsen. Vor einem Jahr berichtete unter anderem die Hindustan Times, dass ungeachtet des Grundsatzurteils von 2018 allein in Mumbai sowie in sechs Nachbardistrikten des Bundesstaates Maharashtra insgesamt 11.000 Hektar Mangroven, die meist staatlichen Stellen gehören, noch immer nicht wie vorgesehen an die Forstbehörde übertragen worden seien. Das Singapurer Nachrichtenportal Channel News Asia verwies zudem am 30. Juli auf Berechnungen, nach denen Mumbai zwischen 1991 und 2001 40 Prozent seiner Mangroven eingebüßt habe.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
