Solidarität im Fadenkreuz
Washington verschärft Kuba-Blockade
Eine Woche nach dem 100. Geburtstag von Fidel Castro haben die USA Sanktionen gegen das Kubanische Institut für Völkerfreundschaft (ICAP) verhängt. Nachdem zunächst die kubanische Wirtschaft und besonders der Energiesektor von den Sanktionen betroffen waren, zielt Washington nun auf die internationalen Unterstützer der Revolution ab. Als Begründung wird die »Unterwanderung der US-amerikanischen Zivilgesellschaft unter dem Deckmantel des kulturellen Austausches« genannt – ein Vorwurf, der an die antikubanische Kampagne der vergangenen Monate anknüpft.
Erst beim 24. Treffen der Kommunistischen und Arbeiterparteien vom 7. bis 9. August in Havanna, dann auf der ganzen Insel zu den Feierlichkeiten um den Geburtstag Fidels – trotz der verschärften Blockadepolitik war die internationale Beteiligung groß. Auch aus den USA reisten zahlreiche Delegationen an – darunter der Senatskandidat Gregory Levy von der Partei für Sozialismus und Befreiung.
Nachdem 60 Jahre Blockade die Kubanische Revolution nicht zu Fall bringen konnten, versucht es die US-Regierung seit Ende Januar mit einem umfassenden Treibstoffembargo. Trotz der verheerenden Auswirkungen dieser imperialistischen Politik bleibt Kuba bis heute standhaft und setzt auf wirtschaftliche Reformen, um das System widerstandsfähiger zu gestalten. Die Unterstützung durch die Solidaritätsbewegung aus dem Ausland ist weiterhin groß, und in den USA selbst wächst der Protest gegen die Kuba-Politik und die Desinformationskampagnen Washingtons, die bereits seit Anfang des Jahres weiter ausgeweitet werden.
Um ihre völkerrechtswidrige und imperialistische Außenpolitik gegen Kuba zu rechtfertigen, stellt die US-Regierung Havanna als Bedrohung für ihre nationale Sicherheit dar. Von iranischen Kampfdrohnen über chinesische Spionagezentren bis hin zur Unterwanderung der nordamerikanischen »Zivilgesellschaft« – kein Vorwurf scheint der Trump-Administration zu absurd zu sein, um ihre genozidale Politik fortzusetzen.
Offiziell zielen die Maßnahmen auf das ICAP ab. Klar ist jedoch auch, dass somit alle Personen und Organisationen ins Fadenkreuz geraten, die mit Kuba auf kultureller und politischer Ebene kooperieren. Die Beschlüsse zeugen jedoch von einer Realität, die durchaus hoffen lässt: Die internationale Solidaritätsbewegung leistet offensichtlich weiterhin Widerstand.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
