Marktwirtschaft kommt nach Kuba
Havanna öffnet 81 Sektoren ganz oder teilweise für Privatunternehmen. Betroffen sind unter anderem Bergbau und Gesundheitswesen
Von der Pflege bis zum Bergbau werden in Kuba 81 Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen geöffnet. 46 Sektoren davon werden vollständig dem Markt geöffnet, in 35 weiteren soll es erleichterte Bedingungen für private Akteure geben, teilte Lázara Mercedes López Acea, Präsidentin des staatlichen Nationalen Instituts für nichtstaatliche Wirtschaftsakteure (Instituto Nacional de Actores Económicos no Estatales, INAENE), bei einer Pressekonferenz am Mittwoch (Ortszeit) mit. Die beschlossene Neuregelung tritt ab dem 4. August in Kraft und ist Teil der praktischen Umsetzung des umfangreichen Reformpakets, welches von der Nationalversammlung im Juni vor dem Hintergrund der anhaltenden US-amerikanischen Wirtschaftsblockade verabschiedet wurde.
Von der Blockade und insbesondere ihrer Auswirkungen auf die Energieversorgung ist das weltweit für seine Erfolge im Inland sowie durch die Entsendung von Ärzteteams ins Ausland bekannte Gesundheitssystem besonders betroffen. Das Erzwingen von Aufschüben bei Operationen wegen mangelnden Treibstoffs für die Stromversorgung und den Transport wird auch von internationalen Organisationen als Menschenrechtsverletzung durch die Regierung in Washington kritisiert. In diesem Sektor sollen nun auch privatwirtschaftliche Akteure einbezogen werden, insbesondere beim Betrieb von Apotheken, die künftig von Unternehmen und Genossenschaften geführt werden dürfen.
Die Neuregelung werde unter staatlicher Kontrolle eingeführt, versicherte INAENE-Chefin López bei der Pressekonferenz am Mittwoch. So müssten die Betreiber die adäquate Qualifizierung des Personals sowie das Vorhandensein von Kühlmöglichkeiten für die Medikamente nachweisen, um eine Lizenz zu erhalten. Die staatlichen Apotheken, die gegenwärtig unter starken Versorgungsengpässen leiden, blieben bestehen und werden auch weiterhin subventioniert. Im Bereich der ärztlichen Behandlungen sei allerdings jegliche Privatisierung ausgeschlossen, der kubanische Staat werde weiterhin die zentralen Elemente des Gesundheitssystems aufrechterhalten, so López.
Aufgrund des demographischen Wandels werden die Reformen auch auf den Pflegesektor ausgeweitet. Private Pflegeeinrichtungen für Kubas Senioren werden erlaubt. Auch hier nimmt die Regierung eine regulierende Rolle ein und garantiert festgelegte monatliche Beitragssätze für bedürftige Personen. Zudem werden die Plätze der Einrichtungen auf ein Maximum von 60 Personen beschränkt.
Mit dem neuen Wirtschaftsdekret setzt die kubanische Regierung auch die kontroverse Resolution 56 vom Oktober 2024 außer Kraft, die Privatbetriebe und Genossenschaften zuvor verpflichtet hatte, Großhandelsgeschäfte ausschließlich über staatliche Unternehmen abzuwickeln. Nun sollen auch private Akteure mehr oder weniger reguliert Handel treiben dürfen.
Besonders weitreichend sind die Änderungen im Bergbau sowie bei der Öl- und Gasförderung. Kubanische Privatunternehmen und Genossenschaften dürfen erstmals in die Förderung von Erdöl und -gas einsteigen, haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf die notwendigen staatlichen Genehmigungen. Neben kubanischen Akteuren können auch ausländische Firmen über Joint Ventures in den Rohstoffsektor einsteigen.
Das nationale Stromnetz ist seit der völkerrechtswidrigen Energieblockade der USA von ständigen Blackouts betroffen und aufgrund der Jahrzehnte währenden Sanktionen stark marode. Dennoch verbleibe es vorerst in staatlicher Hand, könnte jedoch von nationalen Wirtschaftsassoziationen verwaltet werden, hieß es weiter. Entscheidender dürfte allerdings eine Reform sein, die es Unternehmen erlaubt, selbst aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom direkt zu vermarkten.
Ähnliches ist im Transportsektor vorgesehen. Künftig dürfen auch private Unternehmen Elektrofahrzeuge für den Verkauf importieren – unter der Bedingung, dass jedes Fahrzeug mit einer eigenen und auf Strom aus erneuerbaren Energieträgern basierenden Ladestation ausgeliefert wird. Außerdem wird der Betrieb von Tankstellen, Mautstationen und Verkehrsterminals, Kai- und Hafenanlagen für nichtstaatliche Akteure ermöglicht. Strategisch wichtige Infrastruktur – wie bestimmte Hafenanlagen – ist von diesen Reformen ausgeschlossen.
Viele weitere Bereiche werden ebenfalls für die Privatwirtschaft geöffnet – López versicherte jedoch, dass die beschlossenen Maßnahmen keine Abkehr von der sozialistischen Wirtschaft darstellen und »das sozialistische Staatsunternehmen« seine »grundlegende und tragende Rolle« behalte.
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