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Welche Entscheidung erwarten Sie in Karlsruhe?
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz senkt die Schwelle für Eingriffe und sollte vom Verfassungsgericht kassiert werden, sagt Pascal Meiser
Die Linke hat zusammen mit Grünen und FDP 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz, PAG, eingereicht. Wie ist der aktuelle Stand?
Nach langem Warten ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Anfang Juli hat vor dem Bundesverfassungsgericht endlich die mündliche Verhandlung zu unserer Klage und zu einer parallelen, von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützten Verfassungsbeschwerde stattgefunden. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist aber noch nicht absehbar.
Welche grundlegende Kritik äußert Ihre Partei am PAG in seiner neuen Form?
Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz insbesondere gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie gegen den Grundsatz der Bestimmtheit verstößt. Denn hier wird mit dem diffusen neuen Begriff der »drohenden Gefahr« die Eingriffsschwelle für fast alle polizeilichen Befugnisse – Identitätsfeststellung oder auch Überwachungsmaßnahmen – bereits ermöglicht, bevor es überhaupt zu einer Straftat oder auch zu konkreten Hinweisen auf eine bevorstehende Straftat gekommen ist. Der Ermessensspielraum der Polizei steigt und somit auch die Gefahr, dass Personen betroffen sind, die weder eine Straftat begangen haben noch eine solche planen. Hinzu kommt, dass das Gesetz der Polizei auch die Möglichkeit eröffnet, Menschen für bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen. Hier ist zwar eine richterliche Überprüfung vorgesehen. Das ändert aber nichts daran, dass diese weitreichende Maßnahme nicht nur angewandt werden kann, wenn es zum Beispiel um drohende Terroranschläge geht, sondern selbst schon dann, wenn die Polizei mutmaßt, dass eine Person Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verüben könnte. Davon ist bisher nur sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht worden. Aber die bayerischen Aktivisten der »Letzten Generation«, die auf dieser Grundlage über Weihnachten und Neujahr weggesperrt wurden, können schon jetzt ein Lied davon singen, was das ganz konkret bedeuten kann.
Seit dem 7. Juli verhandeln die Richter in Karlsruhe Ihr Anliegen. Was erwarten Sie sich von der höchstrichterlichen Überprüfung des PAG?
Wir hoffen, dass die Argumente, die wir vorgetragen haben, überzeugen konnten. Im besten Fall werden die Richterinnen und Richter den Allmachtsphantasien der CSU in Bayern und den ausufernden Polizeibefugnissen klare Grenzen setzen.
Welche Signalwirkung geht von einem wie auch immer gearteten Urteil für andere Bundesländer und deren Polizeigesetze aus?
Die Entscheidung des Gerichts wird ganz sicher maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie das Verhältnis zwischen polizeilichen Befugnissen und Bürgerrechten künftig in Deutschland grundsätzlich austariert wird. Denn richtig ist: Auch in anderen Bundesländern und im Bund gibt es genügend Scharfmacher, die nur darauf warten, dass Karlsruhe das bayerische Gesetz durchwinkt und sie ähnliche Regelungen auch in ihren Polizeigesetzen erlassen können. Umgekehrt gilt: Sollte das Bundesverfassungsgericht unserer Klage folgen, wird man auch bei anderen Landespolizeigesetzen, zum Beispiel in NRW, noch mal genauestens prüfen müssen, ob diese im Einklang mit unserer Verfassung stehen.
Wie passen andere Rechtsnovellierungen damit zusammen, etwa die kürzlich auf EU-Ebene verabschiedete Chatkontrolle oder Dobrindts Geheimdienstreform?
Die Maßnahmen sind zwar jeweils für sich zu betrachten und auch zu bewerten. Aber ja, es gibt leider schon länger einen Trend, Bürgerrechte einzuschränken, zum Teil auch im Namen der guten Sache, zum Beispiel wenn es um den Kampf gegen die extreme Rechte oder um den Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder geht.
Zur Einführung des PAG gab es in Bayern große Proteste – am Ende erfolglos. Wie gehen Sie weiter vor? Bleibt es bei der juristischen Auseinandersetzung oder braucht es wieder mehr Druck von der Straße?
Unsere Klage ist ja gewissermaßen eine Fortsetzung des Drucks von der Straße. In München haben damals 40.000 Menschen demonstriert. Aber natürlich gilt es in Zukunft, auch weit über das laufende Verfahren hinaus, weiter mit öffentlichen Aktionen auf die Gefahren einer immer stärkeren Beschneidung von Bürgerrechten aufmerksam zu machen und zu verdeutlichen, dass so am Ende auch immer öfter Personen ins Visier polizeilichen Handelns geraten, die keine Straftat begangen haben oder eine solche planen. Und selbstverständlich wird Die Linke dies auch im Deutschen Bundestag immer wieder zum Thema machen.
Pascal Meiser ist Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke.
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