Lizenz zum Lügen
Geplante Geheimdienstreform
Bereits heute sind bundesdeutsche Geheimdienste keineswegs nur der Informationsgewinnung dienende »Nachrichtendienste«, als die sie täuschend im amtlichen Sprachgebrauch firmieren. Im Jahr 1978 ließ der niedersächsische Verfassungsschutz ein Loch in die Mauer der Justizvollzugsanstalt Celle sprengen, um einen Befreiungsversuch der Roten Armee Fraktion vorzutäuschen und einen V-Mann in die Stadtguerilla einzuschleusen. Im Jahr 2003 scheiterte das NPD-Verbotsverfahren, da das Bundesverfassungsgericht der Nazipartei »fehlende Staatsferne« attestierte, weil sie mit Geheimagenten durchsetzt war. Eine solche Einschätzung dürfte auch für die Mördertruppe NSU gelten. Als sie 2006 in einem Kasseler Internetcafe den Besitzer Halit Yozgat ermordete, war sogar ein Verfassungsschutzbeamter mit dem Spitznamen »Klein Adolf« zugegen. Und auch ein Informant des deutschen Auslandsgeheimdienstes spielte mit seinen Lügen über angebliche irakische Massenvernichtungswaffen eine Rolle bei der propagandistischen Vorbereitung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA gegen den Irak.
Die Skandalchronik bundesdeutscher Geheimdienste – von denen es mit dem Bundesamt und 16 Landesämtern für Verfassungsschutz, dem BND, dem Militärischen Abschirmdienst bis zum über einige geheimdienstliche Kompetenzen verfügenden Bundeskriminalamt nicht eben wenige gibt – ist lang. Und es handelt sich nur um die Spitze eines Eisbergs. Denn das Agieren von Geheimdiensten erfolgt nun mal im Geheimen.
Nun will die Bundesregierung die Befugnisse von Inlands- und Auslandsgeheimdienst stark ausweiten. Laut Gesetzentwurf sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären – so ihr bisheriger Auftrag, dessen Grenzen in der Praxis längst überschritten wurden – sondern bei Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. So sollen sie die Infrastruktur von mutmaßlichen Angreifern aktiv stören, also Sabotage betreiben können. Und sie sollen gezielt Falschinformationen verbreiten können – während sich Journalisten und Medien, die sich Kriegstüchtigkeit und Staatsräson verweigern, von staatlicher Seite dem Vorwurf der Desinformation und Verbreitung pro-russischer Narrative ausgesetzt und mit Sanktionierung bedroht sehen. Auch der Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren als Informanten in abgeschotteten, jugendlich geprägten Szenen soll in besonderen Fällen erlaubt sein. Schließlich hat der Inlandsgeheimdienst erst kürzlich vor kommunistischer Unterwanderung der Schulstreikbewegung gegen die Wehrpflicht gewarnt.
Durch die geplante Reform werden Eingriffsbefugnisse legalisiert und erweitert, die Geheimdienste in der Vergangenheit wiederholt in rechtlichen Grauzonen oder unter offener Überschreitung ihrer gesetzlichen Grenzen wahrgenommen haben. Unter dem Vorwand einer Bedrohung durch Russland soll hier ein bereits heute unkontrollierbarer Apparat weiter hochgerüstet werden, der – das zeigt die Geschichte – auch gegen soziale Bewegungen und linke Zusammenschlüsse im Inland sowie antiimperialistische Kräfte im Ausland zum Einsatz kommt. Das gilt es zu verhindern.
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