28.04.2022
Arbeit hinter Gintern
Karlsruhe prüft Knastlöhne
Bundesverfassungsgericht verhandelt Klagen gegen Ausbeutung arbeitender Gefangener in Haftanstalten. Unternehmen profitieren von Plackerei
Von Kristian Stemmler
In den meisten Bundesländern müssen Strafgefangene in den Haftanstalten oft eher stupide Arbeiten erledigen, zum Beispiel Bauteile zusammenschrauben – und das für einen Stundenlohn, der weit unter dem »draußen« geltenden Mindestlohn liegt: durchschnittlich zwischen einem und drei Euro. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die zweitägige Verhandlung zu Verfassungsbeschwerden begonnen, die bereits vor Jahren eingereicht worden war. Geklagt geg...
Artikel-Länge: 3765 Zeichen


