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03.02.2022
Mietenwahnsinn

Absage aus Karlsruhe

Volksbegehren ausgebremst: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von bayerischer »Mietenstopp«-Initiative nicht an

Von Kristian Stemmler
Es ist ein Rückschlag für die bundesweite Mieterbewegung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Volksbegehrens »Sechs Jahre Mietenstopp« in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Wie es in der am Mittwoch auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten, nicht mehr anfechtbaren Entscheidung des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2021 heißt, sei die Beschwerde unbegründet, weil ihr »keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung« zu...

Artikel-Länge: 4094 Zeichen

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