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15.12.2021 / Inland / Seite 4

Geheimdienst vor Gericht

Karlsruhe berät, ob bayerisches Verfassungsschutzgesetz Grundrechte verletzt. Geklagt hatten drei Antifaschisten

Nick Brauns

Verfügt der bayerische Verfassungsschutz über uferlose Überwachungsbefugnisse, die gegen Grundrechte verstoßen? Mit dieser Frage befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung.

Mit der Novelle des allein mit Stimmen der CSU verabschiedeten bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) hatte der Geheimdienst des Freistaates zum 1. August 2016 erweiterte Befugnisse erhalten. Diese greifen n...

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