Bedingungslose Komplizenschaft
Erneut Sanktionen gegen Kuba
Jeder Boxer, der bestialisch auf einen am Boden Liegenden einschlägt, würde sofort disqualifiziert. Doch Regeln gelten für das Trump-Regime bei seinen tollwütigen Angriffen auf Kuba ebenso wenig wie für den rechten israelischen Premierminister beim Bombardement auf Krankenhäuser, Schulen und Kitas in Gaza.
Entlarvend ist in beiden Fällen das Verhalten der Bundesregierung, die dem Regime Netanjahus – trotz Völkermordprozess vor dem Internationalen Gerichtshof – weiter Waffen liefert und sich bei der jüngsten Abstimmung in der UN-Generalversammlung zur Verurteilung der gegen das kubanische Volk verhängten US-Zwangsmaßnahmen durch Enthaltung zum Komplizen der US-Blockade machte.
Da die USA und Israel aus Berliner Sicht für westliche Werte stehen, werden getötete Kinder im Gaza ebenso als Kollateralschaden in Kauf genommen wie die kollektive Bestrafung eines Volkes, das auf seiner nach 500jähriger Fremdherrschaft erkämpften Souveränität besteht. Und da weder die längsten je gegen ein Volk verhängten Zwangsmaßnahmen noch eine totale Energieblockade den Widerstand brechen konnten, tritt Washington nun erneut gnadenlos nach.
In einer weiteren Verschärfung verhängte die US-Regierung am Montag ein neues Sanktionspaket gegen das Tourismusministerium (Mintur), das als lebenswichtiger und strategischer Sektor für die Wirtschaft der Insel gilt, sowie neun staatliche Einrichtungen, darunter Agenturen für den Import von Kraftstoffen, Waren und Dienstleistungen. Das Ziel der Maßnahmen, die den extraterritorialen Charakter der US-Blockade verschärfen, besteht laut State Department darin, »die umfassende Initiative der Regierung Trump voranzutreiben, die darauf abzielt, den böswilligen Aktivitäten des kubanischen Regimes sowohl in Kuba als auch auf unserem gesamten Kontinent ein Ende zu setzen«. Für Havannas Außenminister Bruno Rodríguez ein weiterer »eindeutiger Beweis für die kriminelle und völkermörderische Absicht, mit der die US-Regierung darauf aus ist, die gesamte Bevölkerung des Landes zu bestrafen«.
Während 136 UN-Mitgliedsländer diesen Vorwurf in der Generalversammlung am 7. Juli teilten und Mexiko den Tourismus in Kuba – trotz Trumps Blockade – ab August unter anderem durch die Aufnahme neuer Direktflüge zwischen Cancún und Havanna unterstützen will, hüllt sich die Berliner Regierung weiter in komplizenhaftes Schweigen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
