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Diskussionsveranstaltung

Ist das MASCH-Urteil ein Pyrrhussieg?

Ein Passus im Entscheid für die Marxistische Abendschule Hamburg könnte Linken künftig Probleme bereiten, sagt Wolfgang Kunkel

Foto: Ralph Peters/IMAGO
Widerspricht das der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung«? Marx-Ampelmännchen in Trier (5.5.2018)

Ihre Hochschulgruppe hat bei einer Veranstaltung an der Hamburger Universität die Klage der MASCH gegen den Landesverfassungsschutz thematisiert. Worum ging es in dem Verfahren?

Die Marxistische Abendschule Hamburg wurde über Jahrzehnte vom Verfassungsschutz beobachtet und im jeweiligen Jahresbericht erwähnt – ohne weitere Konsequenzen. Dann wurde uns 2020 wegen der Erwähnung die Gemeinnützigkeit entzogen. Dagegen haben wir vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit Erfolg geklagt.

Bei der Veranstaltung ging es um das Thema »Ist Marx-Lektüre verfassungsfeindlich?«. Worauf bezieht sich der Titel?

Die Referenten waren Rechtsanwalt Ridvan Ciftci, der die MASCH im Verfahren vertreten hat, und Professor Andreas Fisahn, der sich unter anderem mit dem Verhältnis von sozialer Emanzipation und liberaler Demokratie befasst. Der Titel bezieht sich auf einen speziellen Teil der Urteilsbegründung. Der ist insofern speziell, weil er keinen direkten Zusammenhang mit allen anderen Elementen der Urteilsbegründung hat, aber eine generelle Thematik betrifft und deshalb in der demokratischen Gesellschaft und insbesondere in der linken Szene zu diskutieren wäre.

Das Gericht argumentierte, die Marxsche Gesellschaftstheorie sei mit der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« nicht vereinbar, weil Marx die »proletarische Revolution« und die »Diktatur des Proletariats« als Voraussetzungen dafür sah, eine »klassenlose Gesellschaft« zu erreichen.

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Solche pauschalen Aussagen werden weder Marx noch unserer Vorstellung von Marxismus gerecht. Marx und auch Engels haben sowohl die Errungenschaften der damaligen Entwicklung von Demokratie gewürdigt als auch Möglichkeiten relativ friedlicher Übergänge in eine postkapitalistische Gesellschaft erwogen. Wir lesen Marx und Engels auch historisch: Sie haben unter spezifischen historischen Bedingungen geschrieben und ihre Positionen im Laufe des Lebens verändert. Damalige politische Einschätzungen sind nicht ohne Weiteres auf die heutige Zeit zu übertragen. Außerdem findet sich im Grundgesetz kein unmittelbarer Zusammenhang zur bestehenden kapitalistischen Eigentumsform. Insofern sind die Unterstellungen des Gerichts nicht zutreffend. Das besagen auch andere Urteile, die eine marxistische Kritik an der bestehenden Gesellschafts- und Eigentumsform als zulässig erachten.

Ist das Urteil ein Erfolg für die Linke oder eher eine Art Pyrrhussieg?

Selbstverständlich ist es ein Erfolg, die Gemeinnützigkeit wiedererlangt zu haben. Wir haben gezeigt, dass Marxisten die Öffentlichkeit nicht scheuen und »unabhängige« Instanzen durchaus überzeugen können. Andererseits ist die Behauptung, die marxsche Gesellschaftstheorie sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, nicht akzeptabel.

Wie wirkt sich das Urteil für die MASCH aus?

Generell positiv: Referenten befürchten nun weniger Probleme, wenn ihre Namen in unseren Veröffentlichungen genannt werden. Spenden – die nach wie vor minimal sind – können jetzt steuerlich abgesetzt werden. Und wir müssen keine finanziellen Probleme mehr befürchten, die eingetreten wären, wenn wir verloren hätten.

Der Verfassungsschutz bekommt unter Innenminister Alexander Dobrindt immer mehr Befugnisse, soll zu einem »echten Geheimdienst« ausgebaut werden. Wie bewerten Sie das?

Es gab mal eine Regierung, die eine andere Einschätzung zur Rolle des Verfassungsschutzes hatte: die »Ampelkoalition«. In der Regierungsvereinbarung war formuliert, dass der Verfassungsschutz zukünftig einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollte und dass transparente Kriterien für eine Erwähnung im VS-Bericht festgelegt werden sollten. Das alles ist nicht realisiert worden, aber die Differenz zur aktuellen Auffassung des CSU-verantworteten Innenministeriums ist groß. Das Ministerium ist eine der Speerspitzen des rechtsgerichteten Umbaus der Innen- und Außenpolitik der BRD. Dazu gehört die Verschärfung des Vorgehens gegen linke Auffassungen und Organisationen. Der von uns problematisierte Passus des Gerichtsentscheids könnte in diesem Zusammenhang für uns alle eine negative Rolle spielen.

Wolfgang Kunkel ist zweiter Vorsitzender des Marxistischen Abendschule Hamburg e. V. (MASCH).

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2026, Seite 3, Inland

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→ Leserbriefe
  • Manfred Pohlmann 7. Juli 2026 um 11:41 Uhr
    Die beiden Onlinebriefe unserer Leser liegen völlig richtig. Es geht hier tatsächlich um die »Haltet-den Dieb-Rufer« aus den Regierungs- und Gerichtsinstitutionen. Auch wenn jeder Amtseid vorgibt, »Schaden vom deutschen Volk« abzuwenden, heißt es noch lange nicht, ihm auch Schaden zufügen zu dürfen, so wie es zurzeit massenhaft geschieht. Schaden abzuwenden autorisiert ganz im Sinne des »senso comune« ausdrücklich, alle jene Kräfte zu mobilisieren, die Widerstand leisten können. Dabei hilft ja sogar das GG, Artikel 20/4. »Selbstverständlich ist es ein Erfolg, die Gemeinnützigkeit wiedererlangt zu haben (…) Andererseits ist die Behauptung, die marxsche Gesellschaftstheorie sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, nicht akzeptabel«. Hier liegt des Pudels Kern. Damit wird wieder einmal die völlige Ignoranz deutscher Richter offenbar, die einfach nicht kapieren, dass historische und wissenschaftliche Erkenntnisse, die auch etwas mit Vernunft zu tun haben, zum Menschheitserbe dazu gehören. Demnach könnten sie auch gleich den alten Hegel, als mit dem GG nicht akzeptabel, inkriminieren. Es ist einfach lächerlich. Wie schreibt doch der gute Hegel: »Es ist wohl eine ziemlich übereinstimmende Ansicht der pragmatischen Geschichtschreiber, daß, wenn in einem Volke in die Wahl der Staatsvorsteher das Privatinteresse und ein schmutziger Geldvorteil sich überwiegend einmischt, solcher Zustand als der Vorläufer des notwendigen Verlusts seiner politischen Freiheit, des Untergangs seiner Verfassung und des Staates selbst zu betrachten sei.« (»Über die englische Reformbill«, Felix Meinen Verlag o.J., Sonderausgabe aus: Hegel. Schriften zur Politik und Rechtsphilosophie, Philosophische Bibliothek Band 144, S.288) Es ging den Verfassern der Reformbill dabei u.a. auch um die Tatsache, dass in England seinerzeit Parlamentssitze gekauft werden konnten und damit der Korruption Tür und Tor geöffnet waren. Um nun den sogenannten Verfassungsschutz klar darüber zu informieren, dass Hegelsche Gedanken auf den Index gehören, sei der letzte Satz »Über die englische Reformbill« zitiert. Wenn die Befürworter der Reformbill nicht durchkämen, wäre die einzige Macht, die für dieses Vorhaben zur Verfügung stünde, »das Volk sein, und eine Opposition, die, auf einen, dem Bestand des Parlaments bisher fremden, Grund gebaut, sich im Parlamente der gegenüberstehenden Partei nicht gewachsen fühlte, würde verleitet werden können, im Volke ihre Stärke zu suchen und dann statt einer Reform eine Revolution herbeizuführen.« (ebd. S. 326) Logisch, oder? Nebenbei nutzte Hegel in seiner 40-seitigen Schrift ca. 33-mal den Begriff »Klasse« oder Formulierungen mit dessen Bezugnahme! Deutsche Richter haben in ihrem Urteil gegen die jW u.a. unterstellt, dass dort auch von Klassen- und Klassengesellschaften die Rede sei. Na sowas.
  • Hans-Jürgen Joseph aus Berlin 1. Juli 2026 um 11:58 Uhr
    Da urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass die marxistische Gesellschaftstheorie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. In gleicher Weise entschied vor knapp 400 Jahren das römisch-katholische Verwaltungsgericht, seinerzeit Inquisition genannt, gegen Galileo Galilei, der dann aber trotzig gegen den verfassungsrechtlichen Zeitgeist murmelte: Und sie bewegt sich doch. Wenn Natur- und Gesellschaftsgesetze die bestehende »Ordnung« infrage stellen, dann werden sie von den Herrschenden zu irdischem Unrecht erklärt. Aber: So wie sich die Erde um die Sonne dreht, so wirken auch die gesellschaftlichen Gesetze, wie auch immer die jeweiligen Gesetzeshüter dazu stehen. Die Schwierigkeit besteht eben nur darin, nicht zu erkennen oder erkennen zu wollen, dass die Sätze der marxistischen Gesellschaftstheorie »nur allgemeine Ausdrücke tatsächlicher Verhältnisse eines existierenden Klassenkampfes einer unter unseren Augen vor sich gehenden geschichtlichen Bewegung (sind)«.
  • Wolfgang Schlenzig aus Berlin-Mariendorf 1. Juli 2026 um 10:14 Uhr
    Die im Grundgesetz §21 benannten Grundprinzipien der FDGO wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie auch individuelle Freiheit würden durch einen Systemwechsel im Marxschen Sinne nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil. Sie würden erst wahrhaft praktiziert werden können. Wenn jemand die FDGO permanent missachtet und bricht, dann sind es die deutschen Politiker, namentlich die Regierung. Und das Paradox ist, dass genau diese GG-Brecher anderen vorwerfen, nicht auf dem Boden des GG zu stehen und die FDGO zu gefährden. Ein Witz. Für viele aber tragisch. Das muss geändert werden.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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