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Ist das MASCH-Urteil ein Pyrrhussieg?
Ein Passus im Entscheid für die Marxistische Abendschule Hamburg könnte Linken künftig Probleme bereiten, sagt Wolfgang Kunkel
Ihre Hochschulgruppe hat bei einer Veranstaltung an der Hamburger Universität die Klage der MASCH gegen den Landesverfassungsschutz thematisiert. Worum ging es in dem Verfahren?
Die Marxistische Abendschule Hamburg wurde über Jahrzehnte vom Verfassungsschutz beobachtet und im jeweiligen Jahresbericht erwähnt – ohne weitere Konsequenzen. Dann wurde uns 2020 wegen der Erwähnung die Gemeinnützigkeit entzogen. Dagegen haben wir vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit Erfolg geklagt.
Bei der Veranstaltung ging es um das Thema »Ist Marx-Lektüre verfassungsfeindlich?«. Worauf bezieht sich der Titel?
Die Referenten waren Rechtsanwalt Ridvan Ciftci, der die MASCH im Verfahren vertreten hat, und Professor Andreas Fisahn, der sich unter anderem mit dem Verhältnis von sozialer Emanzipation und liberaler Demokratie befasst. Der Titel bezieht sich auf einen speziellen Teil der Urteilsbegründung. Der ist insofern speziell, weil er keinen direkten Zusammenhang mit allen anderen Elementen der Urteilsbegründung hat, aber eine generelle Thematik betrifft und deshalb in der demokratischen Gesellschaft und insbesondere in der linken Szene zu diskutieren wäre.
Das Gericht argumentierte, die Marxsche Gesellschaftstheorie sei mit der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« nicht vereinbar, weil Marx die »proletarische Revolution« und die »Diktatur des Proletariats« als Voraussetzungen dafür sah, eine »klassenlose Gesellschaft« zu erreichen.
Solche pauschalen Aussagen werden weder Marx noch unserer Vorstellung von Marxismus gerecht. Marx und auch Engels haben sowohl die Errungenschaften der damaligen Entwicklung von Demokratie gewürdigt als auch Möglichkeiten relativ friedlicher Übergänge in eine postkapitalistische Gesellschaft erwogen. Wir lesen Marx und Engels auch historisch: Sie haben unter spezifischen historischen Bedingungen geschrieben und ihre Positionen im Laufe des Lebens verändert. Damalige politische Einschätzungen sind nicht ohne Weiteres auf die heutige Zeit zu übertragen. Außerdem findet sich im Grundgesetz kein unmittelbarer Zusammenhang zur bestehenden kapitalistischen Eigentumsform. Insofern sind die Unterstellungen des Gerichts nicht zutreffend. Das besagen auch andere Urteile, die eine marxistische Kritik an der bestehenden Gesellschafts- und Eigentumsform als zulässig erachten.
Ist das Urteil ein Erfolg für die Linke oder eher eine Art Pyrrhussieg?
Selbstverständlich ist es ein Erfolg, die Gemeinnützigkeit wiedererlangt zu haben. Wir haben gezeigt, dass Marxisten die Öffentlichkeit nicht scheuen und »unabhängige« Instanzen durchaus überzeugen können. Andererseits ist die Behauptung, die marxsche Gesellschaftstheorie sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, nicht akzeptabel.
Wie wirkt sich das Urteil für die MASCH aus?
Generell positiv: Referenten befürchten nun weniger Probleme, wenn ihre Namen in unseren Veröffentlichungen genannt werden. Spenden – die nach wie vor minimal sind – können jetzt steuerlich abgesetzt werden. Und wir müssen keine finanziellen Probleme mehr befürchten, die eingetreten wären, wenn wir verloren hätten.
Der Verfassungsschutz bekommt unter Innenminister Alexander Dobrindt immer mehr Befugnisse, soll zu einem »echten Geheimdienst« ausgebaut werden. Wie bewerten Sie das?
Es gab mal eine Regierung, die eine andere Einschätzung zur Rolle des Verfassungsschutzes hatte: die »Ampelkoalition«. In der Regierungsvereinbarung war formuliert, dass der Verfassungsschutz zukünftig einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollte und dass transparente Kriterien für eine Erwähnung im VS-Bericht festgelegt werden sollten. Das alles ist nicht realisiert worden, aber die Differenz zur aktuellen Auffassung des CSU-verantworteten Innenministeriums ist groß. Das Ministerium ist eine der Speerspitzen des rechtsgerichteten Umbaus der Innen- und Außenpolitik der BRD. Dazu gehört die Verschärfung des Vorgehens gegen linke Auffassungen und Organisationen. Der von uns problematisierte Passus des Gerichtsentscheids könnte in diesem Zusammenhang für uns alle eine negative Rolle spielen.
Wolfgang Kunkel ist zweiter Vorsitzender des Marxistischen Abendschule Hamburg e. V. (MASCH).
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