Kommen jetzt die Berufsverbote zurück?
Interview: Michael König
Bereits vor der Bürgerschaftswahl Anfang 2025 hat die rot-grüne Koalition in Hamburg angekündigt, ein sogenanntes Resilienzgesetz zu verabschieden. Damit ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemeint, die sich vorgeblich gegen Islamisten richten soll. Kommen jetzt die Berufsverbote der 1970er Jahre zurück?
Der Hamburger Senat argumentiert, die Regelanfrage sei etwas grundsätzlich anderes als der damalige Radikalenerlass. Neu seien das parlamentarische Verfahren und ein Klagerecht für Betroffene. Faktisch führt das trotzdem zu Berufsverboten. Denn sowohl bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst als auch bei einem Stellenwechsel wird die Regelanfrage immer eingesetzt. Für eine erfolgreiche Bewerbung dauert das Klageverfahren aber zu lange. Außerdem ist völlig unklar, welche Informationen der sogenannte Verfassungsschutz an das Personalamt weitergibt und ob der Betroffene das jemals erfährt.
In den 70er und 80er Jahren waren Beamte von den Berufsverboten betroffen. Der Vorstoß in Hamburg soll jetzt auch Tarifbeschäftigte miteinschließen. Macht das einen Unterschied?
Das ist eine klare Verschärfung, und es ist eine Verbreiterung des Einflusses des sogenannten Verfassungsschutzes auf alle öffentlichen Dienstleistungen im Stadtstaat. Dabei haben sich der Hamburger Senat und die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) noch im Jahr 2022 in einer Broschüre und mit einer Ausstellung im Rathaus für die Praxis der Berufsverbote entschuldigt. Bereits 1979 hatte sie der damalige Erste Bürgermeister Hans-Ulrich Klose (SPD) abgeschafft.
Wie ist der weitere Ablauf der Gesetzgebung?
Wir haben erreicht, dass das Verfahren aufgrund des öffentlichen Drucks verzögert wurde. Statt das Gesetz noch im vorigen Jahr durchzupeitschen, mussten eine Expertenanhörung und eine Senatsanhörung vorgeschaltet werden, wodurch wir Zeit gewonnen haben. Wir rechnen nun mit einer ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 25. März in der Hamburgischen Bürgerschaft. Voraussichtlich im April soll das Gesetz zur Regelanfrage verabschiedet werden.
Es hat sich ein »Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote« gebildet. Wer hat sich dieser Allianz angeschlossen?
Es sind 32 Organisationen, und es kommen ständig neue dazu. Das Spektrum umfasst viele Nichtregierungsorganisationen aus unterschiedlichen Bereichen. Natürlich sind die beiden Gewerkschaften GEW und Verdi dabei, aber auch verschiedene Studierendenvertretungen, Klimaschützer und Jugendorganisationen, darunter die der Regierungsparteien SPD und Grüne. Alle Bündnismitglieder nutzen ihre Einflussbereiche, um Stellungnahmen zu erwirken. Sei es die Fakultät Soziale Arbeit an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sei es an der Universität, sei es, dass Betriebsgruppen sich stark machen.
SPD und Grüne haben in Hamburg eine klare Mehrheit in der Bürgerschaft. Es wird schwierig, das Gesetz aufzuhalten. Welche Auswirkungen hat es auf politisch aktive Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen oder bereits eine Ausbildung oder ein Studium in diese Richtung aufgenommen haben?
Das Gefährlichste an der geplanten Regelanfrage ist, dass sie schon jetzt dazu führt, dass junge Menschen und interessierte Kollegen mundtot gemacht, abgeschreckt und eingeschüchtert werden. Genau das müssen wir vermeiden, denn wir brauchen die politische Bewegung auch im öffentlichen Dienst. Gerade angesichts von Militarisierung, Klimawandel, Rechtsentwicklung und Sozialabbau ist es wichtig, dass Menschen sich aktiv dafür einsetzen, die Bedingungen zu ändern. Wir brauchen dort eben gerade keine Duckmäuser.
Welche Aktivitäten entfaltet das Bündnis, um die Berufsverbote doch noch zu stoppen?
Wir haben bisher mehrere tausend Unterschriften gesammelt. Am 19. März lädt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ins Curio-Haus zu einer Veranstaltung. Und wir marschieren am 21. März vom Sitz des sogenannten Verfassungsschutzes am Johanniswall zum Rathaus.
Andrea Krieger ist im »Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote« Sprecherin des Koordinierungskreises
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Es geht ja keineswegs um das Fernhalten von sogenannten »Extremisten« aus dem öffentlichen Dienst im Sinne der Bewahrung der Demokratie. Wir reden hier von Gesetzesbrechern aus der Politik, die ganz klar gegen geltendes deutsches Recht (GG) verstoßen und darüber hinaus auch noch gegen die UN-Charta der Menschenrechte! Es geht also nicht um irgendwelche »Phantom-Verordnungen« wie die der sogenannten freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO), die es nirgendwo kodifiziert gibt, sondern wir reden hier von grundgesetzwidrigem Verhalten und damit von einem Vergehen gegen unser Grundgesetz! Man wäre schon mit äußerster intellektueller Blindheit geschlagen, wem diese Zusammenhänge nicht einleuchteten.
Schlimm genug, dass nach 1945 wieder vom deutschen Boden Angriffskriege (Jugoslawien) ausgingen bzw. laufend von Ramstein aus unterstützt werden (Iran). Es muss immer wieder betont werden, dass damit aktuell eine verbrecherische Politik nach innen und außen praktiziert wird. Jede Grundschülerin, jeder Grundschüler versteht mit Sicherheit die Erklärung der Menschenrechte in den Artikeln 18 bis 21, wo es um die Freiheit der Meinung und Weltanschauung geht. Aus aktuellem Anlass sei auch noch der Abschluss-Artikel 30 zitiert: »Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung (Hervorhebung- M.P.) der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.« Die Demonstration in Hamburg fand vor dem Gebäude des sogenannten »Verfassungs«-Schutzes statt. Hier wird mit offizieller staatlicher Billigung seit den 80ern laufend gegen Gesetze verstoßen. Dieses Amt ist eine kriminelle Vereinigung und gehört abgeschafft. Der Senat (das ist die Regierung in unserem Stadtstaat) macht sich damit der Beihilfe zum Gesetzesbruch mitschuldig!