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BGH prüft Mordurteil gegen MfS-Mitarbeiter

Karlsruhe. Fast 53 Jahre nach der Tötung eines Manns an einem Berliner Grenzübergang wird das Mordurteil gegen einen früheren Oberleutnant der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Der BGH kündigte am Freitag in Karlsruhe eine Verhandlung für den 7. Dezember in Leipzig an. Der Angeklagte geht demnach gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 vor. Der zu dem Zeitpunkt 80 Jahre alte Manfred N. aus Leipzig war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass N. im März 1974 den polnischen Staatsbürger Czesław Kukuczka im Bereich der Grenzübergangsstelle am Berliner Bahnhof Friedrichstraße niedergeschossen hatte. Kukuczka war demnach am Tag der Tat mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.08.2026, Seite 4, Inland

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