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07.08.2026
Wahlprüfungsbeschwerden

Karlsruhe rügt den Bundestag

Das Verfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen

Von Kristian Stemmler
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom Donnerstag eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen. Im Beschlusstext erinnert Karlsruhe den Bundestag bzw. den Wahlprüfungsausschuss des Parlaments an deren Pflicht »zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung«. Es erschließe sich »nicht ohne Weiteres«, warum der 21. Deutsche Bundestag auch 15 Monate nach der Bundestagswahl »lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche erledigen konnte«, heißt es in dem Entsc...

Artikel-Länge: 3752 Zeichen

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