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Einlasskontrolle durch den Geheimdienst
Hamburg: Bürgerschaft beschließt Einführung der Regelanfrage für den öffentlichen Dienst
Mit markigen Worten verteidigte der SPD-Fraktionschef den Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. »Unser Staat hat es verdient, vor seinen Feinden geschützt zu werden«, befand Sören Schumacher am Mittwoch nachmittag. Gemeint ist, dass Berufsverbote wieder verhängt werden können: Wer ab Juli eine Stelle im öffentlichen Dienst der Hansestadt sucht, muss sich vom Inlandsgeheimdienst durchleuchten lassen. Ausgewählte Bewerber, die aber als politisch unzuverlässig bewertet werden, erhalten dann keine Einladung mehr zur Anhörung vor der Dienststelle. »Der Verfassungsschutz wird so zum politischen Türsteher für den öffentlichen Dienst in Hamburg«, sagte Deniz Celik von der Linke-Fraktion in der Debatte zum Vorhaben. Das sei ein »autoritärer Irrweg«.
Keine Dienststelle werde »den Arsch in der Hose haben«, sich bei der Einstellung über das Geheimdienstvotum hinwegzusetzen, hatte Hamburgs DGB-Chefin Tanja Chawla am Vortag auf einer Protestkundgebung befürchtet. Hunderte Demonstranten hatten sich vor dem Sitz des Landesamtes für Verfassungsschutz versammelt, nachdem sie durch die Innenstadt marschiert waren. Formal wird Betroffenen ein Klagerecht eingeräumt. Dennoch dürfte de facto die Anstellung bei der Stadt Hamburg in Zukunft vom Urteil einer Spionagebehörde abhängig sein.
Die Betroffenen müssten vielmehr »ihre Unschuld beweisen«, bemängelte Celik. Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen besetzte Senat wolle das Verfahren mit der Klagemöglichkeit dagegen »gerichtsfest« machen, rechtfertigte der sozialdemokratische Innensenator Andy Grote die Gesetzesvorlage im Parlament – wohlwissend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im September 1995 den sogenannten Radikalenerlass der Innenministerkonferenz vom Januar 1972 kassiert hatte. Im damaligen Fall war der Feind, vor dem es den Staat zu schützen galt, eine kommunistische Lehrerin.
Zur politischen Begründung für die sogenannte Regelanfrage führte Grote Islamisten und »Rechtsextreme« an. Man befinde sich »im Abwehrkampf gegen antidemokratische Kräfte«, behauptete er. Schon jetzt habe der Verfassungsschutz 50 Menschen entdeckt, die verdächtig seien – »vorwiegend im Schuldienst«. Bisher habe man die nicht »entfernen« können. Außerdem nehme der Verfassungsschutz bereits »Zehntausende Überprüfungen« von Personen »pro Jahr« vor.
Der Senat erweise der Demokratie vielmehr einen »Bärendienst«, beklagte Linke-Fraktionschef David Stoop vor dem Beschluss in der Plenarsitzung das Vorhaben. »Klimaaktivisten, Antifaschisten, Kapitalismuskritiker«, das seien die tatsächlichen Opfer der Berufsverbote. So habe in Bayern schon die Parole »System Change, statt Climate Change« für ein Scheitern im Einstellungsverfahren ausgereicht. Zudem zeichnet sich Hamburgs Regelanfrage beim Verfassungsschutz durch ihre enorme Reichweite aus. Nicht nur Beamte werden nämlich fortan der Gesinnungsprüfung unterzogen, auch »Tarifbeschäftigte und studentische Hilfskräfte«, betonte Stoop in der Bürgerschaft.
Deshalb waren auch die Einzelgewerkschaften GEW und Verdi sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote beigetreten, das den Widerstand organisiert hatte. In dem schlossen sich neben linken Parteien und Jugendorganisationen später die Landesverbände der Jungsozialisten (Jusos in der SPD) und der Grünen Jugend zusammen. Ebenfalls beteiligten sich die Studentenvertretungen der Hochschulen in der Hansestadt. Zuletzt stieß die Schülerkammer dazu. Sie konnten mit Protesten und Einsprüchen die Pläne zwar aufschieben, aber letztlich nicht zum Scheitern bringen.
Die Kritiker wollen trotzdem weiter gegen die Berufsverbote angehen. »Wir bleiben am Ball«, kündigte Celik gegenüber junge Welt an. Mit kleinen Anfragen zu den ersten Fällen werde man «dem Senat auf die Finger schauen». Schon jetzt führe die Regelanfrage zu Verunsicherung. Celik befürchtet, dass »politisch Aktive« auf eine Bewerbung bei der Stadt jetzt verzichten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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Jeder Straffällige, egal ob »Islamist«, »Drogendealer« oder »Bankräuber«, kann darüber hinaus mit Hilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Strafgesetzbuches belangt werden. Den Bock zum Gärtner machen heißt nun, das »Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg« als kompetente Institution einzuschalten, um die »verfassungsmäßige Ordnung des Staates« zu schützen. Gerade dieses Amt hat sich in der Vergangenheit bundesweit eher als Zuhälter für allerlei Fragwürdigkeiten bei der Verfolgung von Verbrechen gegen unsere ausländischen Mitbürger betätigt (u.a. NSU). Die Selbstauskunft dieses Amtes nimmt vor diesem Hintergrund eher den Charakter einer Groteske an: »Die Arbeit des Verfassungsschutzes dient dem Schutz und dem Erhalt der im Grundgesetz festgeschriebenen freiheitlichen demokratischen Grundordnung, im Einzelnen der Garantie der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip sowie dem Rechtsstaatsprinzip.« Es ist nachgerade ein Hohn, dieses Amt als Sachwalter in Sachen Demokratie zu bezeichnen, und es zeugt von intellektueller Armseligkeit, wenn hiesige Parlamente den sogenannten Verfassungsschutz als Geburtshelfer neuer Gesetze einbeziehen. Zukünftige Betroffene werden in Hamburg wenig Hoffnung haben, dass nach belastenden Informationen des VS die oberste Dienststelle dennoch einer Einstellung zustimmen könnte. Diese oberste Dienststelle ist die Schulbehörde der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg), die gerade einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr abgeschlossen hat und damit die Schulen für eine flächendeckende Werbung der Jugendoffizier:innen fürs Schießen und Töten geöffnet hat. Das Ganze dann unter der Überschrift der »Persönlichkeitsbildung für Schülerinnen und Schüler« verkauft hat. Damit sind alle friedliebenden Kinder und Jugendlichen sowie alle Lehrerinnen und Lehrer zu potenziellen Gefährdern der FDGO geworden, ohne auch nur gegen ein einziges Gesetz verstoßen zu haben. Schließen wir ein vorläufiges Fazit: Hamburg ist damit zum wiederholten Male Vorreiter für Gesinnungsschnüffelei, Maulkörbe und Berufsverbote à la 1933 avanciert. Eine Schande.