- → Titel
Der Aufschwung ist da
Mehr »Linksextreme«, mehr »Rechtsextreme«: Innenminister und Geheimdienstchef präsentieren neuen Verfassungsschutzbericht und fordern Aufrüstung im Inneren
Mit der sichtbaren Aufrüstung geht eine unsichtbare einher. Beide werden mit der Bedrohung »unserer Demokratie« begründet. So auch am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin, wo Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, den Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt haben. Sie setzten auf die Kraft der Wiederholung: »Deutschland steht unter Druck. Die Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sie kommen von außen und von innen«, stimmte Dobrindt sein Publikum ein. Später betonte er gegenüber den Journalisten mehrfach, dass »Extremisten« in Deutschland auf »Opfernarrative« setzen würden, um mehr Unterstützung zu erfahren.
»In Anbetracht der Situation sind wir der Überzeugung, dass wir weiter aufrüsten müssen«, erklärte der Innenminister, »sowohl in der Technik als auch im Bereich der Ermittlungsbefugnisse«. Er verwies auf die sogenannte BND-Reform, mit der offensive Operationen des Auslandsgeheimdienstes legalisiert werden sollen. Das Ziel: »unsere Cybersicherheit stärken« und »mit den digitalen Ermittlungsbefugnissen der IP-Adresspeicherung deutlich wehrhafter werden gegenüber jeglicher Form von Bedrohung«.
Für die Kameras hatte der Minister wieder eine seiner Schautafeln mit. Dieses Mal zeigten die zwei Linien die Entwicklung der Zahl »gewaltorientierter« Personen im »Rechts-« wie im »Linksextremismus«. Die Regierung schätzt, dass im Jahr 2025 rund 15.600 Rechte (2024: 15.300) und 11.600 Linke (2024: 11.200) dieser Kategorie zuzurechnen waren. Der mehr als 450 Seiten umfassende Bericht enthält aber noch vor den üblichen Kapiteln eines zur Palästina-Solidarität. Darin verharmlost die Regierung zunächst den Genozid an den Palästinensern als »militärischen Einsatz israelischer Verteidigungskräfte im Gazastreifen«. Weiter heißt es, »Akteure aus dem säkularen propalästinensischen Extremismus« würden deutsche und türkische »Linksextremisten« mit türkischen »Rechtsextremisten« und der »hiesigen islamistischen Szene« verbinden. Als ideologischer Kitt diene »Israelfeindschaft und Antisemitismus«.
Darauf folgt ein Abschnitt zum Ukraine-Krieg. Dieser habe Spionage, Computerangriffe und Sabotage physischer Infrastruktur auf der einen Seite sowie wachsenden Antimilitarismus in der Bevölkerung zur Folge. Das Herbeisehnen mancher Linker eines Endes des Kriegs als Kampf von Arbeitern gegen Arbeiter wird unter der Überschrift »Verbreitung prorussischer Narrative« diffamiert. Im selbem Atemzug wird nicht nur der Deutschen Kommunistischen Partei, sondern auch der Tageszeitung junge Welt eine »ausgepräge Sympathie gegenüber Russland« attestiert, wobei das Bundesamt behauptet, »die Autoren« dieser Zeitung würden sich »auf die Seite Russlands« stellen und »dessen vermeintliche ›Sicherheitsinteressen‹ gegenüber der NATO« verteidigen. Auch wird junge Welt fälschlich unterstellt, »die Ukraine als ›faschistisch‹« verurteilt und damit »russische Narrative« verbreitet zu haben.
Auf jW-Nachfrage, womit das Bundesamt diese Behauptung belegt, sagte Selen lediglich: »Wir zitieren das.« Tatsächlich aber wird im genannten Teil des Berichts keine Textstelle oder Aussage mit Quellennachweis zitiert. Sollten die »Zitate« in Frage gestellt werden, »werden wir das natürlich prüfen«, sagte Selen weiter. Auf die Frage, warum junge Welt überhaupt im Bericht als ein Beobachtungsobjekt erwähnt wird, obwohl ein diesbezügliches Verfahren vor der Berliner Justiz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, entgegnete der Geheimbürokrat lapidar: »Das ist das übliche Verfahren, welches der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts entspricht.« Im letztjährigen Bericht für 2024 wurde noch explizit erwähnt, dass kein rechtskräftiges Urteil vorgelegen hatte.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
