- → Titel
Frieden unter Vorbehalt
Das türkische Parlament stimmt für eine Teilamnestierung von PKK-Mitgliedern. Die kurdische Befreiungsbewegung beklagt fehlende demokratische Garantien
Mit überwältigender Mehrheit hat das türkische Parlament in Ankara nach elfeinhalbstündiger Debatte am späten Montag abend für ein Gesetz gestimmt, das den Weg zur Beendigung des seit über vier Jahrzehnten währenden Krieges mit der kurdischen Guerilla ebnen soll.
Das nach monatelangen vertraulichen Gesprächen zwischen Regierung, der prokurdischen Dem-Partei und dem inhaftierten Gründer der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, Abdullah Öcalan, entstandene Gesetz regelt die rechtlichen Bedingungen für die Rückkehr und gesellschaftliche Reintegration von PKK-Mitgliedern. Es sieht unter bestimmten Voraussetzungen Strafnachlässe vor; Personen, denen eine Beteiligung an bewaffneten Aktionen vorgeworfen wird, sind von der Teilamnestie weitgehend ausgeschlossen.
468 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 88 dagegen, sechs enthielten sich. Die kurdische Frage als das älteste und schwerwiegendste politische Problem der Türkei könne nur auf politischem Weg gelöst werden, erklärte Özgür Özel, Vorsitzender der neu gegründeten kemalistisch-sozialdemokratischen Yeni-Partei, in der Debatte. Doch nur 35 Abgeordnete seiner stärksten Oppositionsfraktion stimmten mit Ja, »um dem Frieden nicht im Weg zu stehen«, wie Özel trotz seiner Kritik an der Unzulänglichkeit des Gesetzes und mit Blick auf die anhaltende Verfolgung von Oppositionellen erklärte. 54 Yeni-Partei-Abgeordnete lehnten es dagegen ab. Sie befürchten eine weitere Stärkung des autoritären Regimes. Tatsächlich liegt der Verdacht nahe, dass es Präsident Recep Tayyip Erdoğan auch um die Schaffung einer neuen verfassungsändernden Mehrheit mit Hilfe der Dem-Partei geht, die ihm eine erneute Präsidentschaftskandidatur ermöglichen könnte.
Gespalten ist auch die nationalistische Rechte. MHP-Chef Devlet Bahçeli gilt als einer der Architekten des jetzigen Friedensprozesses mit Öcalan, dessen Hinrichtung er einst gefordert hatte. Angesichts der Umbrüche im Nahen Osten und des Werbens Israels um kurdische Kräfte hofft der mit Erdoğan verbündete Faschistenführer, so die kurdische Flanke der Türkei zu schließen. Die ebenfalls aus dem Milieu der »Grauen Wölfe« hervorgegangene oppositionelle İYİ-Partei stimmte dagegen geschlossen gegen das Gesetz und diffamierte zurückkehrende PKK-Mitglieder als »Mörder« und Gefahr für die Türkei.
Die sozialistischen Abgeordneten von TİP und EMEP unterstützten das Gesetz. »Der Frieden ist viel zu wichtig, um ihn dem Belieben des Palastes zu überlassen«, begründete der Vorsitzende der Arbeiterpartei der Türkei (TİP), Erkan Baş, die Zustimmung seiner Partei.
Eine wichtige Schwelle im historischen Prozess sei überschritten worden, erklärte die Dem-Partei nach der Abstimmung. »Wir werden unseren Kampf fortsetzen; wir werden Frieden, Demokratie und Gleichheit in diesen Landen dauerhaft verwirklichen.« Die Regelungen greifen allerdings erst, wenn der Nationale Sicherheitsrat bestätigt hat, dass sich die PKK tatsächlich aufgelöst und sämtliche Waffen abgegeben hat. Auf einen Aufruf Öcalans hin hatte die PKK im vergangenen Jahr die Einstellung des bewaffneten Kampfes und ihre Auflösung als Partei verkündet. Zudem verbrannte die im nordirakischen Bergland verschanzte Guerilla symbolisch einige Gewehre.
Doch am Wochenende kritisierte die Befreiungsbewegung, das Gesetz enthalte »gravierende Mängel«. Es setze ausschließlich auf Entwaffnung, enthalte keine demokratischen Garantien und verwende nicht einmal den Begriff »Kurden«. Wenn die Guerillakämpfer bei ihrer Rückkehr in die Türkei keine demokratische Politik auf Grundlage von Meinungs- und Organisationsfreiheit betreiben könnten, sondern wegen ihrer Äußerungen und Aktivitäten weiterhin angeklagt und ins Gefängnis geworfen würden, könnten sie nicht von den Bergen herunterkommen. Das Gesetz sei allenfalls ein Anfang.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
