Zum Inhalt der Seite

Wunsch und Wirklichkeit

Rahmenvertrag zwischen USA und Iran

Foto: IMAGO/ZUMA Press Wire

Mal wollte Donald Trump den Iran vernichten und auslöschen, dann wieder versprach er der Islamischen Republik ewigen Frieden und ungeahnten Wohlstand. Seit Sonntag scheint festzustehen, dass Vertreter beider Staaten am Freitag ein Memorandum of Understanding (MoU) – eine rechtlich unverbindliche, nicht sehr detailliert ausgearbeitete Absichtserklärung – unterzeichnen sollen. Als Irans Außenminister Abbas Araghtschi am Sonnabend den Inhalt des gemeinsamen Papiers in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Mehr aus seiner Sicht zusammenfasste, gab er dessen Inhalt mit weniger als zwei Seiten an.

Das lässt vermuten, dass selbst erstrangige Maßnahmen, die angeblich »unverzüglich« angegangen werden sollen, wie etwa die Wiederherstellung der freien Schiffahrt in der Straße von Hormus, noch nicht hundertprozentig geklärt sind. Teherans Medien melden einseitig, dass die USA die Blockade der iranischen Häfen am Persischen Golf aufheben wollen, aber anscheinend zu tolerieren bereit sind, dass Iran unter Beteiligung Omans dort die Kontrolle behält und Gebühren in Millionenhöhe kassiert. Das hat Trump offenbar anders verstanden: In einem Interview mit der New York Times am Sonntag kündigte er als zentralen Teil des MoU an, dass die Meerenge von Hormus künftig »dauerhaft gebührenfrei« bleiben werde.

Was wahr ist, bleibt einstweilen verborgen. Nach der Unterzeichnung am Freitag werde der Inhalt des Papiers veröffentlicht, kündigte Araghtschi an. Aber selbst das muss nicht stimmen. Die Widersprüche zwischen einerseits dem, was die Nachrichtenagentur Mehr zuerst am Freitag und dann erneut am Sonntag als angebliche 14 Punkte des MoU veröffentlichte, und den Erzählungen des US-Präsidenten und dessen Tafelrunde andererseits sind zum Teil riesig. Dass die USA sich verpflichten, ihre Truppen aus der Region rund um Iran abzuziehen – Punkt 5 –, ist äußerst unwahrscheinlich. Das gleiche ist anzunehmen für die Aufhebung sämtlicher Sanktionen ohne Gegenleistung – Punkt 6 – und für ein US-amerikanisches Wiederaufbauprogramm im Iran von mindestens 300 Milliarden US-Dollar – Punkt 7.

Anzeige

Der wirkliche Sachverhalt ist eindeutig: Die 14 Punkte sind ein Vorschlag, den die iranischen Unterhändler der US-Seite am 2. Mai durch pakistanische Vermittler zukommen ließen. Dass die Trump-Regierung das gesamte Paket in dieser Form akzeptiert hätte, ist pure Phantasie. Teile der iranischen Öffentlichkeit, denen der Kriegsverlauf seit Wochen als »Sieg auf dem Schlachtfeld«, »Triumph« und Durchbruch ihres Landes zum Supermachtstatus dargestellt wird, glauben es vielleicht dennoch. Es gibt vereinzelte Proteste gegen die Einigung mit den USA, die im Westen »Hardlinern« zugeschrieben werden, aber die Teilnehmerzahlen liegen bei einigen Dutzend.

Kann das wirklich Frieden bringen? Trump würde eine Aufrechterhaltung des Status quo bis zu den Midtermwahlen am 3. November reichen.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 16. Juni 2026 um 13:44 Uhr
    Gibt es mal Positives zum Krieg gegen den Iran, kommt Knut Mellenthin daher mit einem von A bis Z pessimistischen Artikel. Dass ein Friedensschluss nicht einfach ist, wer wollte das bestreiten? Aber die iranische Seite wird auf der Hut sein, schließlich hat man genug Erfahrung mit den Imperialisten gesammelt, um zwischen »Wunsch und Wirklichkeit« (Mellenthin) unterscheiden zu können. In Israel scheint sich die Begeisterung für das Abkommen in Grenzen zu halten. DLF, Internationale Presseschau 15. Juni 2026: »Eine Gastkommentatorin der israelischen Zeitung Jerusalem Post kritisiert: US-Präsident Trump scheint davon überzeugt zu sein, dass es besser sei, mit iranischen Mullahs, militärischen Hardlinern und Hisbollah-Terroristen zu verhandeln, anstatt sie ein für allemal zu besiegen. Diese werden die auf einem wertlosen Stück Papier festgehaltenen Verpflichtungen aber nicht einhalten, sie werden auch ihre Bestrebungen nicht aufgeben, Israel zu vernichten.«
  • Joán Ujházy aus Four Seasons Hotel Moscow, Moskau (Москва) 16. Juni 2026 um 13:27 Uhr
    Die vorläufige Einigung bedeutet weder das Ende des Krieges noch zwangsläufig den Beginn seines Endes. Sie kann allenfalls ein erster Schritt in diese Richtung sein. Gemäß der Vereinbarung vom Montag würde der Krieg mit einer intakten Islamischen Republik in Teheran und unter voller Kontrolle der iranischen Revolutionsgarde enden. Iran könnte sein umfangreiches Drohnen- und Raketenarsenal behalten und seine Rolle als staatlicher Unterstützer schiitischer Milizen fortsetzen. Im Gegenzug wären Sanktionserleichterungen sowie der Zufluss zuvor blockierter Vermögenswerte in Milliardenhöhe möglich. Damit hätte Teheran seine zentralen strategischen Ziele erreicht, allen voran das Überleben der Islamischen Republik. Die USA hingegen hätten ihre erklärten Kriegsziele bislang nicht durchgesetzt: Weder ist die Straße von Hormus wieder geöffnet (vermutlich erst ab Freitag [19.06.]), noch hat Iran sein hochangereichertes Uran abgegeben. Die Trump-Regierung wird voraussichtlich am Freitag einen Sieg für sich reklamieren und behaupten, einen Iran ohne Atomwaffen erreicht zu haben. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Bereits vor rund zehn Jahren hatte sich Teheran im Rahmen des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (JCPOA) verpflichtet, kein Atomwaffenprogramm anzustreben. Der Versuch zu behaupten, dieser Krieg habe Irans nukleare Ambitionen zunichtegemacht, ist lediglich ein Ablenkungsmanöver von dem Scheitern der Regierung beim Regimewechsel, der von Anfang an ihr Hauptziel war. Die Zeitschrift »The Atlantic« brachte den Ausgang von Trumps Krieg gegen Iran in einem Satz auf den Punkt: »Trump feiert, während Amerika kapituliert.«
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!