Kolumbien demontiert Demokratie
Die ultrarechte Regierung des neuen Präsidenten Abelardo de la Espriella will ein neues Antiterrorgesetz durchbringen
Die fortschrittliche Opposition schlägt Alarm. Anfang des Monats warnte der linke Senator Iván Cepeda, der bei den zurückliegenden Präsidentschaftswahlen nur knapp unterlegen war, auf X vor einem »autoritären Plan«, der »Kolumbien in eine Diktatur verwandeln« würde. Gemeint ist eine Gesetzesvorlage für ein sogenanntes Antiterrorstatut, das die neue US-hörige Ultrarechtsregierung unter Präsident Abelardo de la Espriella nach ihrem Amtsantritt im August erarbeitet hat. Sie soll diese Woche im kolumbianischen Kongress diskutiert werden. Falls sie verabschiedet wird, ginge sie anschließend an das Verfassungsgericht, dessen Zustimmung bei solchen Eingaben ebenfalls erforderlich ist.
Am 16. Oktober hatte bereits der sogenannte Rat für Strafrechtspolitik, der unter anderem aus Vertretern der Exekutive, der Generalstaatsanwaltschaft, der Sicherheitskräfte und des Kongresses besteht und die Regierung mit nicht bindenden Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen im Strafrecht berät, dem Antiterrorstatut mit elf Stimmen dafür und drei dagegen zugestimmt – obwohl der Oberste Gerichtshof mehrere Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben hatte.
Repression auf Verdacht
Anfang Oktober war der mehr als hundert Seiten lange Entwurf des Gesetzes, den das Innen-, das Verteidigungs- und das Justizministerium vorbereitet hatten, an die Medien durchgestochen worden. Sein Inhalt befeuerte eine heftige Debatte. Ziel des Gesetzes sei demzufolge, die »institutionellen, juristischen, finanziellen und operativen Kapazitäten des kolumbianischen Staates im Hinblick auf Prävention, Risiken und Bedrohungen durch den Terrorismus, dessen Unterstützernetzwerke und die illegalen Wirtschaftszweige, die ihn finanzieren, zu stärken«. Dafür sieht es unter anderem – ans Modell der OFAC-Sanktionslisten des US-Finanzministeriums angelehnt – die Erstellung eines »Nationalen Registers für terroristische Organisationen und Akteure« vor. Dieses soll auf einer vom Verteidigungsministerium bereitgestellten Plattform öffentlich und kostenlos abrufbar sein.
Darüber entscheiden, ob jemand »Terrorist« ist oder nicht, soll eine »technische Instanz«, die Teil des bereits existierenden Rates für nationale Sicherheit sein soll. Durch einen bloßen Verwaltungsakt könnten Gruppen und Personen in das Register aufgenommen werden. Der Rat für nationale Sicherheit ist das Beratungs- und Koordinationsorgan der Regierung in Fragen der Sicherheit und Verteidigung. Ihm gehören unter anderem der Staatschef, die Verteidigungs- und Innenminister sowie die Führung der Sicherheitskräfte an. Daneben sollen in die neue Instanz auch die Justiz- und Außenminister sowie die Generalstaatsanwaltschaft und eine Finanzabteilung einbezogen werden.
Sofortige rechtliche Auswirkungen einer Aufnahme in das Register seien für die Aufgelisteten das Einfrieren von finanziellen Mitteln und Vermögenswerten sowie deren mögliche Beschlagnahmung. Auch von öffentlichen Aufträgen, Subventionen und Leistungen blieben sie ausgeschlossen.
Allein der Verdacht, dass eine Person zu einer gelisteten Organisation gehöre oder diese unterstütze, könnte zu »individuellen Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle zur Terrorismusbekämpfung« führen. So ist im Gesetzentwurf zu lesen, dass ein Richter im Rahmen eines Strafverfahrens auf Antrag des Staatsanwalts Kontrollmaßnahmen gegen eine Person verhängen kann, bei der »begründete Anhaltspunkte« dafür vorliegen, dass sie Mitglied oder Mitwirkende einer gelisteten Organisation ist, auch wenn noch keine ausreichenden Gründe für eine Anklageerhebung vorliegen. Diese individuellen Maßnahmen reichen von einer regelmäßigen Meldepflicht über Aufenthalts- oder Bewegungsbeschränkungen und ein Verbot des Kontakts zu Mitgliedern der gelisteten Organisation bis hin zu elektronischer Überwachung.
Wie in einem Artikel vom 15. Oktober für die Website La Silla Vacía analysiert wird, werden illegale Geschäfte, ganz dem US-Konzept vom »Kampf gegen den Terrorismus« folgend, automatisch mit »Terror« gleichgesetzt. Das schließt die illegale Ausbeutung und den Handel mit Bodenschätzen, den Drogen- und Menschenhandel, Erpressung, Entführung, Geldwäsche und Schmuggel mit ein. Auch Wahlbetrug und Cyberdelikte, der Einsatz unbemannter Systeme sowie Vorschriften zu Kryptowährungen werden in dem Entwurf behandelt. Zur Überwachung der Umsetzung des »Antiterrorstatuts« soll das Amt eines »Hochkommissars für Terrorismusbekämpfung« geschaffen werden. Dieser Beauftragte soll vom Präsidenten für eine feste Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden.
Gerichtshof warnt
Mitte Oktober nahm der Oberste Gerichtshof Stellung zum Gesetzesvorhaben. Obwohl das Gericht die Verabschiedung eines Sicherheitsstatuts in Kolumbien als notwendig erachtet, hat es eine Reihe von Einwänden gegen den Entwurf formuliert. Einige wurden Ende vergangener Woche im Magazin Cambio zusammengefasst und analysiert.
Einer der wichtigsten Kritikpunkte sei demnach, dass eine Gruppe oder Person allein durch einen von Regierungsvertretern durchgeführten Verwaltungsakt ins Register terroristischer Organisationen und Akteure aufgenommen werden kann – ohne Beweise vorzulegen und ohne jegliche Beteiligung eines Richters. Dem Gericht zufolge dürfe das Amt des »Hochkommissars für Terrorismusbekämpfung« nicht höher stehen als die Richter mit ihren Entscheidungen. Darüber hinaus kritisiert der Oberste Gerichtshof, dass laut dem Gesetzentwurf Personen und Gruppen im Register erfasst werden könnten, allein weil andere Staaten wie die USA diese als »terroristisch« einstuften.
Um das »Antiterrorstatut« auch aus der Perspektive sozialer Bewegungen zu betrachten, hat jW mit dem im Exil lebenden kolumbianischen Politikwissenschaftler Jorge Freytter Florián gesprochen. Im Rahmen des von ihm gemeinsam mit Kollegen gegründeten Vereins »Freytter Elkartea«, der den Namen seines in Kolumbien von Paramilitärs und mit ihnen verbündeten Akteuren im Staatsapparat ermordeten Vaters, des Dozenten und Gewerkschaftsführers Jorge Freytter Romero, trägt, forscht er seit vielen Jahren zum Konflikt in Kolumbien sowie zu Staatsterrorismus und Paramilitärs.
Problematisch an dem Entwurf sei laut Freytter, dass unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung die Macht der Exekutive ausgeweitet werde. So können »Personen oder Organisationen ohne vorherige gerichtliche Verurteilung erfasst, isoliert und bestraft werden«, kritisiert auch er. Es mangele an Transparenz und Möglichkeiten, sich gegen die Maßnahmen zu wehren. »Und das in einem Land, in dem es in der Vergangenheit zu Verfolgungen von Gewerkschaftern, Lehrern, Journalisten, sozialen Bewegungen, der politischen Opposition, Studentenführern, Bauern, Frauen- und LGBTI-Gruppen gekommen ist.« Zudem könne die im Entwurf nur sehr vage und weit gefasste Definition der Begriffe »Terrorismus« und »Kollaborateur« die Ausübung von Protest und politischer Opposition beeinträchtigen. Denn darüber schwebe das Risiko öffentlicher Rufschädigung, Stigmatisierung und Kriminalisierung, was auch an der staatlichen Konstruktion vom »inneren Feind« liege, so Freytter weiter. Das Gesetz habe also »eine abschreckende Wirkung auf soziale Gruppen und Medien: Wenn eine Organisation befürchtet, aufgrund der Einstufung als ›Kollaborateur‹ finanzielle Mittel oder ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren, könnte sie sich dazu entschließen, ihre Kritik und Mobilisierungen einzuschränken«. Mit Blick auf das universitäre Umfeld stelle sich dem Politikwissenschaftler zufolge eine grundlegende Frage: »Wie kann sichergestellt werden, dass eine Studentenmobilisierung, ein Lehrerstreik, eine Versammlung, eine wissenschaftliche Recherche oder die Anprangerung staatlicher Menschenrechtsverletzungen nicht als verdächtige Aktivitäten interpretiert werden?«
Suche nach Strategie
Trotzdem habe Freytter kürzlich auf einer Reise durch Kolumbien beobachtet, über welche Widerstandskraft die sozialen Bewegungen verfügten. Es sei eine »Neuorganisation der kolumbianischen Sozial- und Volksbewegung sowie der kritischen Wissenschaft angesichts dieses Antiterrorgesetzes« im Gange. »Es gibt den Willen, es gibt Vorschläge zur Mobilisierung, zur Koordinierung, inhaltliche Vorschläge gegen diese faschistische Sicherheitspolitik, die vorangetrieben wird, um die kolumbianische Gesellschaft zu kontrollieren«, so Freytter.
Angesichts einer »beginnenden Wirtschaftskrise, einer staatlichen Militarisierung« sowie einer »Neuausrichtung des Paramilitarismus« in Kolumbien sei Mobilisierungsfähigkeit aber noch nicht genug, vielmehr brauche es eine anhaltende, koordinierte und pluralistische Strategie. »Es ist wichtig, Räume für politische Bildung und Teilhabe sowie für den Aufbau von Netzwerken zwischen den Gemeinden und Bewegungen zu schaffen – und zwar aus einer antifaschistischen Perspektive, die alle vereinzelten Kämpfe miteinander verknüpft und Übereinkünfte zur Autonomie der Organisationen in den Regionen und natürlich zum Recht auf Protest schafft«, so Freytter.
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