Rubios Liga der Reaktion
USA: Außenminister lädt Vertreter aus über 60 Staaten zu sich ein. Ziel ist koordinierter Kampf gegen »extrem linken Terrorismus«
Jeglichen organisierten Widerstand gegen die eigene Politik zerschlagen, das ist eines der entscheidenden Ziele der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Im Inland wurde zu diesem Zweck »die Antifa« zu einer Terrororganisation erklärt. Nun steht an diesem Donnerstag ein Termin zur Internationalisierung dieser Stoßrichtung an. US-Außenminister Marco Rubio hat hochrangige Vertreter aus mehr als 60 Ländern zu einer Veranstaltung in seinem Ministerium eingeladen, um über das »Wiederaufleben des transnationalen extrem linken Terrorismus« zu beraten. Ein »Konzeptpapier«, das an die Eingeladenen und US-Diplomaten verschickt wurde und der Washington Post vorliegt, nennt als Schwerpunkt des Treffens den Kampf gegen »linksextreme Terroristen«. Demnach soll die Zusammenkunft zudem die internationale Zusammenarbeit beim Austausch von Geheimdienstinformationen und der Strafverfolgung stärken.
Weiter berichtete das Blatt am 9. Juli, dass der »Antiterrorbeauftragte« der Regierung, Sebastian Gorka, mit Kollegen über eine Designation der »Antifa« auch als »ausländische Terrororganisation« diskutiere, um ein Vorgehen gegen Amerikaner mit Verbindungen zu der Bewegung zu rechtfertigen. Eine solche Einstufung würde den Behörden weitreichende zusätzliche Überwachungsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten verschaffen.
Wird eine Vereinigung als »ausländische Terrororganisation« eingestuft, ist es auf Bundesebene strafbar, ihr wissentlich »materielle Unterstützung oder Ressourcen« zukommen zu lassen. Diese weit gefasste Formulierung steht unter anderem für Geld, Ausbildung, Dienstleistungen, Ausrüstung, Transportmittel oder fachliche Beratung. Zudem können Vermögenswerte überall dort, wo die US-Justiz über Zuständigkeit verfügt, eingefroren und Transaktionen blockiert werden. Mitglieder und Unterstützer können nach dem Einwanderungsrecht an der Einreise gehindert oder deportiert werden.
Trump hatte im Herbst 2025 eine Durchführungsverordnung erlassen, die die »Antifa« als »inländische terroristische Organisation« einstufte. Kurz darauf folgte das National Security Presidential Memorandum Nummer 7, wonach »antichristliche« oder »antiamerikanische« Ansichten als mögliche Indikatoren für radikal linke Gewalt gewertet werden. Die Direktive weist die National Joint Terrorism Task Force des FBI an, »Netzwerke, Einrichtungen und Organisationen, die politische Gewalt schüren«, zu untersuchen. Als Warnsignale gelten dabei weniger konkrete Handlungen als vielmehr weltanschauliche Haltungen wie Antiamerikanismus, Antikapitalismus, Antichristentum, die Unterstützung eines Sturzes der US-Regierung, »Extremismus« in bezug auf Migration, Rasse oder Geschlecht sowie Feindseligkeit gegenüber traditionellen Vorstellungen von Familie, Religion oder Moral.
Dass diese Maßnahmen bereits praktische Folgen haben, zeigt sich insbesondere bei Protesten gegen die Einwanderungsbehörde ICE. So erhob die Bundesregierung kürzlich Anklage wegen »Verschwörung« gegen eine als »Minnesota 15« bekannte Gruppe von Demonstranten, nachdem sie sich ICE-Einsätzen widersetzt hatte. Die Angeklagten stehen in Verbindung mit »Direct Action MN«, einem lokalen Netzwerk, das während der ICE-Razzien Unterstützung für betroffene Gemeinschaften organisierte.
Laut Staatsanwaltschaft stützt sich die Anklage nicht auf eine einzelne Tat, sondern auf die Organisation von Warnsystemen vor ICE-Einsätzen sowie Protestaktionen vor einem ICE-Hauptquartier. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Gruppe als mit der »Antifa« verbunden. Noch schwerwiegender ist der Fall von Demonstranten in Prairieland, Texas, die Ende Juni gegen ein ICE-Abschiebegefängnis protestiert hatten. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft als Teil einer »Antifazelle in Nordtexas« dargestellt und zu Haftstrafen zwischen 30 und 100 Jahren verurteilt, darunter ein Angeklagter allein wegen des Transports einer Kiste mit Flugblättern. Acht Demonstranten wurden wegen »materieller Unterstützung von Terroristen« verurteilt. Zur Begründung verwies die Bundesregierung unter anderem auf den Besitz einer »Druckpresse« sowie die Verteilung politischer Flugblätter.
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