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In Pakistan gestandete Afghaninnen

»Die Frauen sind in einer verzweifelten Lage«

Fast 150 Afghaninnen harren noch in Pakistan aus, da die BRD ihnen die Aufnahme zugesichert hatte. Ein Gespräch mit Eva Beyer

Foto: IMAGO/pictureteam

148 aus Afghanistan geflüchtete Frauen, darunter Mütter und Großmütter, warten aktuell in Pakistan auf Aufnahmezusage aus Deutschland und deren Umsetzung. Für sie gibt es keine Alternative. Können Sie dringliche Beispiele schildern?

Dringlich sind diese Fälle alle. Im Rahmen unserer Kampagne stellen wir sieben »Steckbriefe« von schutzsuchenden afghanischen Frauen vor. Sie sind oft alleinstehend, von Beruf etwa Journalistin oder Sozialarbeiterin, und haben sich für Menschen- sowie explizit Frauenrechte in Afghanistan eingesetzt. Ihnen droht die Abschiebung von Pakistan zurück dorthin.

Sie alle haben bereits eine Zusage aus Deutschland. Müssen viele von ihnen noch eine Sicherheitsprüfung durchlaufen?

Ja, manche haben selbst die schon bestanden. Obgleich die Bundesregierung die Gefährdung im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan festgestellt hat und bestätigt ist, dass ihre Fälle sehr vulnerabel sind, erhalten trotzdem viele plötzlich eine Absage. Gerade jungen unabhängigen Frauen droht Verfolgung durch die Taliban oder Zwangsverheiratung. Es gibt den Fall einer Frau, die mit einem Mann verheiratet war, der vor der gegenwärtigen Talibanherrschaft für das deutsche Innenministerium gearbeitet und sogar Fortbildungen in der BRD absolviert hatte. Er starb, jetzt steht sie allein da und wartet auf Aufnahme.

Wie kommt es, dass trotz Sicherheitsüberprüfung Zusagen plötzlich wieder zurückgenommen werden?

Diese Frage interessiert uns auch. Es handelt sich um eine politische Abkehr von Versprechen, die die Bundesregierung gegeben hatte. Warum sie so agiert, erklärt sie nicht. Also hatten wir in der Vergangenheit Klageverfahren gegen sie geführt: Personen mit Aufnahmezusage aus dem Bundesprogramm nach Paragraph 23.2 sind bessergestellt, da diese Zusage einen Verwaltungsakt darstellt und vor Gericht eher Bestand hat. Andere, etwa von der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm, müssen sich stärker vor Rücknahme einer Zusage fürchten. Mit dem Grad ihrer Gefährdung hat das gar nichts zu tun. In mehr als 1.000 Fällen konnten wir seit September 2025 erreichen, dass Menschen schließlich ausreisen konnten.

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Wie haben Sie das geschafft?

Nachdem die Bundesregierung alle Aufnahmeverfahren nach Deutschland gestoppt hatte, saßen viele Menschen, die in Pakistan bereits mit einer Zusage warteten, dort ohne jede Perspektive fest. Auch deshalb haben wir Klageverfahren gegen die Regierung eingeleitet.

Wie schaffen es Betroffene, ihr Leben in Pakistan zu organisieren?

Sie sind in einer verzweifelten Lage. Sie können keine Arbeit aufnehmen, sind in Not. Wenn sie aus der Unterkunft der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ausziehen müssen, kann sie die Polizei in Pakistan verhaften. Im Fall einer Nichtaufnahme droht ihnen sofortige Abschiebung nach Afghanistan. Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, würden dort festgenommen, da das nach der Gesetzgebung der Taliban verboten ist. Die Bundesregierung unterbreitet Betroffenen in Pakistan teilweise finanzielle Angebote sowie noch drei Monate Unterstützung vor Ort in Afghanistan, sofern sie freiwillig auf den Rechtsweg und ihre deutsche Aufnahmezusage verzichten. Das verschärft die Lage der Frauen noch. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen, etwa im Dezember 2025 und Juli 2026, erklärt, dass die pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen unzulässig ist; erforderlich seien individuelle Prüfungen und das Aufrechterhalten von Schutzstrukturen.

Hat sich die Lage aktuell in Afghanistan unter den Taliban für Frauen noch verschlechtert?

Ja, die Frauenunterdrückung spitzt sich weiter zu. Die Talibanregierung bringt ständig neue Gesetze heraus, um die Rechte von Frauen einzuschränken, so das Recht auf Bildung und Bewegungsfreiheit, den Zugang zur Berufswahl, damit einhergehend auch zu medizinischer Versorgung. Durch das Verbot der Ausbildung wird es in Zukunft weder Medizinerinnen, noch Hebammen geben. Familien, denen Frauen vorstehen, haben folglich auch kein Einkommen mehr.

Was fordern Sie von der Bundesregierung?

Wir fordern das Innenministerium unter Alexander Dobrindt von der CSU dazu auf, Verantwortung für diese Menschen wahrzunehmen und Aufnahmeverfahren individuell und ergebnisoffen weiterzuführen, so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt. Das heißt auch, bereits laufende Ablehnungsverfahren einzustellen. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung die Belange der Schutzsuchenden ständig ignoriert.

Eva Beyer ist Sprecherin der privaten Initiative »Kabul Luft­brücke«.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.10.2026, Seite 2, Ausland

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