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Gesetzesnovelle in NRW

»Es muss mehr soziale Unterstützung geben«

NRW: Neues Psychisch-Kranken-Gesetz wird Zwangseinweisungen und Zugriff auf Patientendaten erlauben. Ein Gespräch mit Britta Rabe

Foto: Cord/imago
Gedenkstätte in Dortmund für den in einer psychischen Ausnahmesituation von Polizisten erschossenen Mouhamed Lamine Dramé (27.9.2022)

Im Landtag von NRW wird aktuell an einer Neufassung des Psychisch-Kranken-Gesetzes, PsychKG, gearbeitet. Das Grundrechtekomitee fordert, das Vorhaben sofort zu stoppen. Worin liegt dabei die Gefahr?

Menschen mit psychiatrischen Diagnosen geraten vermehrt ins Visier von Politik und Sicherheitsbehörden. Begründet wird das mit einzelnen gewalttätigen Anschlägen, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. All das wird nun Menschen zugeschrieben, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, wofür man ihnen potentiell die Schuld in die Schuhe schiebt. Um Betroffene besser erreichen zu können, sollen Sicherheitsbehörden und Polizei auf deren Gesundheitsdaten zugreifen können und etwa im Fall einer Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik auch informiert werden. Der Trend zu derlei Übergriffen schreitet seit Jahren voran. Die Innenministerkonferenz fasste hierzu Beschlüsse. NRW macht mit seinem Gesetzentwurf einen Vorstoß, das PsychKG entsprechend zu ändern.

Sie warnen davor, dass Patienten künftig vor einem Arzt- oder Therapeutenbesuch zurückschrecken könnten, weil sie ihre Daten nicht in die Hände von Polizei oder Geheimdiensten geben wollen. Wird dies mit der sogenannten Geheimdienstreform der Bundesregierung, die am Montag in der Expertenanhörung im Bundestag war, nicht ohnehin der Fall sein?

Gesetzesänderungen bundes- und landesweit greifen ineinander, und das sollen sie auch. Datenschutzgesetze werden angepasst und gelockert. Ziel ist, dass ärztliches Personal in psychiatrischen Kliniken seine Einschätzungen mit den Sicherheitsbehörden teilt, auch sensible Personendaten herausgeben muss, sprich: alle dort bekannten Gesundheitsdaten preisgibt. Selbstverständlich werden psychisch erkrankte Menschen dann überlegen, ob sie sich medizinischem Personal noch anvertrauen können, das zur Unterstützung und Beratung da ist.

Eine Zwangseinweisung soll künftig schon erfolgen können, falls mit »gefährdendem Verhalten« zu rechnen ist, auch mit unvorhersehbarem Eintritt dieses Verhaltens. Das erinnert an dunkle Zeiten, in denen Menschen in sogenannte Irrenanstalten gesperrt wurden. Welche Grundrechte werden damit über Bord geworfen?

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Da muss man gar nicht an historische dunkle Zeiten denken. Wir sprechen ganz konkret über künftig mögliche, von der Polizei angeordnete Zwangseinweisungen. Wobei Persönlichkeitsrechte auf Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt oder ausgehebelt werden. Die Definition dessen, was eine Gefahrensituation oder Gefährdung ist, wird erweitert auf den bloßen Verdachtsfall und die entsprechend präventive Anwendung: Schon wenn eine Person sich nicht einsichtig zeigt, könnte es zur Einweisung unter Zwang führen. Das widerspricht der UN-Behindertenkonvention. Auch kranke Menschen müssen einer Behandlung freiwillig zustimmen.

Geplant ist, dass Ausländerbehörden über den Aufenthalt von Geflüchteten in psychiatrischen Kliniken informieren müssen, um Abschiebungen zu erleichtern. Sind ärztlich attestierte psychische Erkrankungen kein Abschiebehindernis?

Theoretisch ist das der Fall. Praktisch werden schon jetzt Behörden in den Informationsfluss einbezogen, um Abschiebungen »besser« planen zu können. Selbstverständlich spricht alles dagegen, Menschen aus einer laufenden Therapie oder Krankenhausbehandlung abzuschieben. Tatsächlich passiert das längst immer wieder Personen, obgleich ihr gesundheitlicher Zustand das nicht zulässt und Krankenhäuser Orte des Schutzes sein sollten. Diese Gesetzgebung läuft unter der Prämisse, dass psychisch kranke Personen angeblich gefährlicher seien als andere.

Und das ist nicht der Fall?

Statistiken und Forschung belegen Gegenteiliges. Ein hoher Prozentsatz von Menschen in psychischen Krisen neigt zur Eigengefährdung oder ist eher durch Fremdgefährdung bedroht. Das zeigt auch der Fall des Geflüchteten aus Guinea, Ibrahima Barry, der bei einem Polizeieinsatz 2024 in einer Unterkunft in Mülheim an der Ruhr getötet wurde. Trotzdem drängt die Polizei darauf, Betroffene in der Datenbank als Gefährder zu suchen. Am 1. Oktober gab es im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags in NRW eine Anhörung. Fachverbände und Selbsthilfeinitiativen warnten in ihren Stellungnahmen davor, so ein Gesetz umzusetzen. Diese Debatte läuft in mehreren Bundesländern.

Welche Alternative zur geplanten Novelle des PsychKG schlagen Sie vor?

Statt Zwangsmaßnahmen muss es mehr Anlaufstellen, Hilfsangebote und soziale Unterstützung geben. Oft belasten prekäre Lebensumstände die Betroffenen. Sie brauchen Wohnungen und gesundheitspolitische Maßnahmen. Daran spart man jetzt. Es liegt im Trend eines sich ausbreitenden Rechtspopulismus und einer Faschisierung, autoritäre und ordnungspolitische Maßnahmen weiter voranzutreiben. Um das zu verhindern, müssen wir jetzt laut werden.

Britta Rabe ist politische Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie

e. V. mit Sitz in Köln
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2026, Seite 2, Inland

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