Will sich der Konzern an den Kollegen rächen?
Nach dem über 100tägigen Streik beim Bundesanzeiger versucht der, kämpferische Beschäftigte loszuwerden, erzählt Peter Trinogga
Vor knapp zwei Jahren streikten Beschäftigte des Bundesanzeigers, des Amtsblatts des Justizministeriums, über 100 Tage lang. Mehrere beteiligte Kollegen hatten oder haben nun Kündigungsklagen des Verlags am Hals. Worum geht es?
Bei den Verfahren ging es um jeweils unterschiedliche Angelegenheiten, aus meiner Sicht aber im Kern immer um die gleiche Sache: Die Verlagsleitung, oder vielleicht sogar die Leitung des DuMont-Konzerns, zu dem der Bundesanzeiger-Verlag gehört, wollte sich der aktivsten Streikenden entledigen. Dazu wurden allerhand Vorwände für Kündigungen gesucht. In einem Fall ging es darum, dass eine Kollegin, die während des Streiks eine Trillerpfeife benutzt hatte, mit dem Pfeifen einen zufällig vorbeilaufenden Kollegen am Ohr verletzt haben soll. In einem zweiten Fall wurde behauptet, der betroffene Kollege hätte sich nicht rechtzeitig krankgemeldet. Und ein dritter Kollege soll während einer Betriebsratsversammlung »Nazis raus!« gerufen und damit einen Bewerber für die damals noch anstehende Betriebsratswahl beleidigt haben.
Wie steht es um diese Verfahren?
Die Kollegin im »Trillerpfeifenprozess« hat auf Wiedereinstellung geklagt und in der ersten Instanz recht bekommen. Der Bundesanzeiger hat seine Berufung zurückgezogen, nachdem im Prozess signalisiert wurde, dass die Chancen für ihn ziemlich schlecht stünden, und hat die Kollegin wieder eingestellt. Damals hatte sogar die Staatsanwaltschaft ein Verfahren als Offizialdelikt wegen gefährlicher Körperverletzung angestoßen, aber zurückgezogen, nachdem der zuständige Richter deutlich gemacht hatte, dass er wohl zu keinem anderen Ergebnis als das Arbeitsgericht kommen würde. Das Verfahren wegen angeblich verspäteter Krankmeldung ist ebenfalls zugunsten des Angestellten ausgegangen und er wurde – vorerst mit eingeschränkten Rechten – wieder eingestellt. Die Geschäftsführung ist allerdings in Berufung gegangen und will die Kündigung durchziehen, wie ich erfahren habe. Das dritte Verfahren steht noch aus.
Wie geht es den Betroffenen mit dieser Belastung?
Es ist zunächst eine unglaubliche finanzielle Herausforderung. Da sie fristlos gekündigt wurden, haben sie im Normalfall auch bei der Arbeitsagentur eine Sperre, stehen also plötzlich völlig ohne Einkünfte da. Bei der Kollegin mit der Trillerpfeife hat das dazu geführt, dass sie eine Lebensversicherung vorzeitig auflösen musste, um sich überhaupt weiter finanzieren zu können. Es sind auch große psychische Belastungen– angefangen damit, dass wohl niemand gern damit lebt, wenn ihm etwas vorgeworfen wird, das er nicht gemacht hat. Sie sind plötzlich von ihrer alltäglichen Arbeit ausgeschlossen und verlieren den Kontakt zu den Kollegen. Dazu der laufende Rechtsstreit – das zehrt auf Dauer an der psychischen Konstitution.
Will sich der Konzern an kämpferischen Kollegen rächen?
Rache dürfte eine Rolle spielen, ja. Aber es geht darüber hinaus. Die Unternehmensleitung will dadurch, dass aktive Kolleginnen und Kollegen aus dem Betrieb herausgeekelt werden, auch erreichen, dass kein weiterer Arbeitskampf stattfindet. Denn dass es zu einem solchen kommen wird, ist sehr wahrscheinlich, weil sich an den Problemen, die vor zwei Jahren zu dem Streik geführt hatten, nichts geändert hat. Und wenn man die Ursachen des Konflikts nicht aus dem Weg schafft und somit weitere Auseinandersetzungen programmiert sind, dann bleibt dem »Arbeitgeber« nichts anderes übrig, als die Zahl der Leute zu minimieren, die sich an einem Streik beteiligen könnten.
Wie sieht es mit dem Rückhalt im Kollegium aus?
Das lässt sich von außen nicht vollständig beurteilen, aber an allen Prozesstagen, bei denen ich anwesend war, sind auch viele Kollegen dazugekommen.
Steht zu erwarten, dass noch mehr Kollegen mit solchen Kündigungsverfahren konfrontiert sein werden?
Im Moment gibt es meines Wissens keine derartigen Verfahren. Viele der Kollegen, die sich am Streik beteiligt hatten, sind ohnehin nicht mehr im Haus, weil sie nur befristet beschäftigt waren. Ein Teil des aktiven Kerns ist weggebrochen. Keiner von denen, die ich kenne und die sich nach einer neuen Stelle umsehen mussten, war anschließend schlechter gestellt als vorher.
Sie sind auch Mitautor eines Buches über den Arbeitskampf. Haben Sie Einblicke, wie sich die Situation im Betrieb seit dem Streik verändert hat?
Der beste Maßstab für die Entwicklung der Stimmung und des Bewusstseins im Kollegium ist die Betriebsratswahl vom Frühjahr dieses Jahres. Da hatte es erstmals eine Gegenliste gegeben, eine von Kolleginnen und Kollegen, die mit dem »Konfrontationskurs« des bisherigen Betriebsrats nicht einverstanden waren. Diese wollen einen, in ihren Worten, »konstruktiven« Umgang mit der Geschäftsführung. Sprich: eine Liste der Streikbrecher. Sie haben die Wahl, wenn auch nicht mit großer Mehrheit, gewonnen. Man muss also anerkennen, dass das Argument für einen solchen »konstruktiven Umgang« bei den Kollegen gezogen hat. Ich bin ja selbst nicht mehr im Betrieb und kann nur auf das zurückgreifen, was mir berichtet wird. Aber es scheint so, als wäre diese Haltung bereits ins Bröckeln geraten, da – ich muss mich wiederholen – die Probleme im Betrieb, die zu dem Streik geführt hatten, nicht gelöst wurden. Und wenn es nicht im Guten geht, dann wird sich der Unmut eben anders zeigen.
Peter Trinogga ist Mitautor des Buches »Streik doch einfach mit! 138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-Konzern« und Prozessbeobachter.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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