Tankies
Das Schimpfwort »Tankie« erlebt nach längerer Absenz seit einigen Jahren ein Revival im englischsprachigen Politslang. Abgeleitet ist der Ausdruck vom »Tank«, also dem englischen Wort für den Militärpanzer, vielleicht auch von der britischen Armeeumgangssprache für Soldaten eines Panzerregiments, den »tankies«. Im hier gemeinten politischen Sinne bezieht sich das Wort auf den Einsatz des sowjetischen Militärs bei den Interventionen in Ungarn 1956 und ČSSR 1968.
Seine Verwendung als abwertende Bezeichnung für Anhänger von politischen Strömungen innerhalb der sozialistischen Linken hat ihren Ursprung in den internen Auseinandersetzungen der Kommunistischen Partei Großbritanniens (Communist Party of Great Britain, CPGB). Die zerfiel spätestens ab 1968 in mehrere Lager, am prominentesten die »Tankies« einerseits, die »Euros« – kurz für »Eurocommunism« – auf der anderen Seite. Das Exekutivkomitee der CPBG hatte im Oktober 1968 im Parteiorgan Marxism Today ein Schreiben lanciert, in dem das sowjetische Vorgehen in Prag in verhältnismäßig scharfen Worten abgelehnt wurde. Das stieß auf Ablehnung bei vielen Mitgliedern – der ehemalige Parteiführer Palme Dutt beispielsweise warnte vor einer »größenwahnsinnigen antisowjetischen Offensive« –, markierte aber trotzdem den Auftakt zu einem graduellen Abrücken der CPGB von Moskaus Linie.
In den Richtungskämpfen jener Zeit wurde »Tankie« zu einer Bezeichnung für jene, die sich gegen die Distanzierung von der Sowjetunion stellen. Die »Euros« standen indes für einen reformistischen bis revisionistischen Kurs. Inhaltliche Gräben bildeten sich auch entlang Themen wie dem Primat der Ökonomie, dem Feminismus oder der Parteidisziplin, wobei die »Tankies« die orthodoxe Linie und die »Euros« die der »New Left« verkörperten.
Als »Tankie« in den 2010er Jahren vor allem im Internet wieder Eingang in den alltagspolitischen Sprachgebrauch fand, waren CPGB und UdSSR längst Geschichte. Die sowjetischen Panzer in Ungarn und Tschechien hatten als polittheoretischer Bezugspunkt schon lange keine Relevanz mehr. So feierte der »Tankie«-Begriff seine Wiederkehr auch als eher diffuse Gegnerbeschreibung. Gebrauch fand er unter anderem bei Anhängern der linksgerichteten Unterorganisation der US-Demokraten »Democratic Socialists of America«.
In nicht wenigen Debatten dient »Tankie« seither als schlichtes Synonym für »Campist« – da eine Welt mit klar demarkierten »Camps«, also Lagern, für immer mehr politisch aktive Menschen außerhalb ihres Lebenszeithorizontes liegt, ist es wohl nicht ganz unverständlich, dass es hier eines Updates bedurfte. Gemeint sind jedenfalls in der Regel Linke, denen eine »Sympathie« zu »autoritären« und »antiwestlichen« Akteuren – Russland, China, Syrien unter Assad, der Hamas in Palästina etc. – unterstellt wird.
In dieser Verwendung ist »Tankie« funktionsverwandt mit dem deutschen »Putin-Versteher«. Dass es Leute gibt, deren politische Analyse zu nicht viel mehr als Ersatzpatriotismus für die jeweils mit den USA verfeindete Seite reicht, ist unbestritten. »Tankie« soll als Vorwurf an den Gegner jedoch zuvorderst die Diskurshoheit abstecken. So schrieb das US-Medium The Intercept beispielsweise zum russischen Einmarsch in die Ukraine, Linke seien »verpflichtet, an der Seite des ukrainischen Volkes zu stehen«, wenn »linke Politik noch einen ethischen Wert haben soll« – und alle anderen seien eben »Tankies«. Mit solcherlei Kommentaren wird nicht nur der Rahmen der genehmen Positionen, sondern auch der zulässigen Argumente beschnitten. Das Wiederaufkommen des »Tankie«-Begriffs ist in diesem Sinne symptomatisch für den Zustand des bürgerlich-linken Diskurses, bei dem bereits die Idee, die Gegenseite könne überhaupt irgendwie nachvollziehbare Gründe für ihr Tun haben, als moralisch verwerflich gilt. Im wesentlichen ist es der Ersatz des Verstehens durch ein dem guten Ton entsprechendes Urteil.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
