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Staatshaushalt

Kunststoff flickt den Etat

Regierung plant Verpackungsabgabe, um Haushalt aufzubessern

Foto: Gottfried Czepluch/imago
550 Euro Steuern sollen je Tonne Verpackungskunststoff fällig werden, geht es nach dem Finanzminister

Die Regierung greift beim Stopfen der Löcher im Staatshaushalt nach den letzten Strohhalmen. Zumindest würde sie das gerade tun, wenn diese noch aus Kunststoff wären: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine neue Steuer auf Plasteverpackungen, wie zu Wochenbeginn mehrere Medien berichteten, die Einblick in einen entsprechenden Gesetzentwurf erlangt haben.

Laut Reuters soll die von den Unternehmen ab Mitte 2027 zu zahlende Abgabe 550 Euro je Tonne betragen, fällig ab einem Kunststoffanteil von mindestens fünf Prozent. Dadurch sollen Steuereinnahmen von etwa 1,5 Milliarden Euro ab 2028 generiert werden. Ausnahmen von der Abgabe sollen bei Nachweis eines hohen Anteils von recyceltem Plaste bei den Verpackungen möglich sein.

Dabei geht die Regierung davon aus, dass die Konzerne die Mehrkosten an ihre Kunden weiterreichen, berichtete das Handelsblatt. Nach Reuters-Angaben würde beispielsweise ein Produkt in einem Joghurtbecher 0,28 Cent, ein Getränk in einer großen PET-Flasche 1,93 Cent teurer werden. Die Abgabe solle laut dem Entwurf auch »zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen beitragen«.

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Damit wählt die Bundesregierung abermals das Mittel einer Konsumsteuer, um Etatlücken zu decken. Im Rahmen der Debatte um die hohen Spritpreise wurde bereits eine Erhöhung der Tabaksteuer vereinbart. Ferner strebt Klingbeils Ministerium nach wie vor eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke an. Darüber hinaus sind zahlreiche Einsparungen – insbesondere im Sozialbereich – geplant.

Mit den Einnahmen soll zunächst die EU-Kunststoffabgabe refinanziert werden, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten seit 2021 jährlich eine am jeweiligen Plasteverbrauch orientierte Summe an den Staatenblock zahlen. Die Höhe der Abgabe für die BRD betrug zuletzt 1,4 Milliarden Euro, so Reuters. Bisher wird diese aus dem allgemeinen Etat beglichen.

Laut Einschätzung des Finanzministeriums kämen auf die deutschen Unternehmen einmalige Kosten von 8,8 Millionen Euro sowie künftige jährliche Aufwendungen von 44,1 Millionen Euro für mehr Bürokratie durch die neuen Informationspflichten zu, hieß es beim Handelsblatt. Dies trieb umgehend die Kapitalvertreter auf die Barrikaden: »Eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren im Windschatten des Haushaltsverfahrens beschlossen werden«, hieß es in einem Schreiben an das Kanzleramt, das vom Handelsverband Deutschland und weiteren Lobbyverbänden unterzeichnet wurde. Dabei geht es darum, dass das Gesetz als Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz beschlossen werden soll. Tatsächlich war die Einführung einer Kunststoffsteuer vom Kabinett allerdings bereits im April als Teil der Haushaltsplanung beschlossen worden.

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2026, Seite 5, Inland

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