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Konflikt mit Teheran

Anklage auf schwacher Beweislage

Argentiniens Justiz will im Fall AMIA gegen Vertreter Irans und der Hisbollah in Abwesenheit prozessieren

Foto: Irina Dambrauskas/REUTERS
Die Opfer verlangen Aufklärung und Gerechtigkeit. Dass der Prozess beides bringt, kann bezweifelt werden (Buenos Aires, 18.7.2024)

Der argentinische Bundesrichter Daniel Rafecas hat Anklage gegen sieben Iraner und einen Libanesen erhoben, die für den Anschlag auf das AMIA-Gebäude in Buenos Aires am 18. Juli 1994 verantwortlich gemacht werden. Das gab am Montag Justizminister Juan Bautista Mahiques auf X bekannt. Drei der beschuldigten Iraner nehmen immer noch bedeutende Funktionen in der Führung ihres Landes ein. Gegen jeden der acht Angeklagten verhängte Rafecas zugleich eine Pfändungsanordnung in Höhe von umgerechnet 438 Millionen Euro als Sicherheit für spätere Entschädigungsansprüche. Das hat allerdings, wie das gesamte Gerichtsverfahren, nur symbolische Bedeutung, da ausschließlich in Abwesenheit verhandelt wird.

Durch die Bombenexplosion vor 32 Jahren wurde das siebenstöckige Gebäude der Asociación Mutual Israelita Argentina, einer Art Sozialversicherung der jüdischen Gemeinschaft des Landes, zum Einsturz gebracht und vollständig zerstört. In den Trümmern starben 85 Menschen, etwa 300 wurden verletzt. In dem Haus hatten sich auch Büros mehrerer jüdischer Organisationen und ein Gemeindezentrum befunden. Das AMIA-Gebäude bildete einen Lebensmittelpunkt der argentinischen Juden – mit zwischen 200.000 und 300.000 Menschen die größte jüdische Gemeinschaft Lateinamerikas.

Nach dem Anschlag wurde das Gebäude an genau derselben Stelle wiederaufgebaut und am 26. Mai 1999 unter dem Motto »Por la justicia y por la vida« (Für die Gerechtigkeit und das Leben) um 9.53 Uhr offiziell eingeweiht. Das war der Moment, in dem fünf Jahre zuvor die Bombe explodiert war. In einer Erklärung der AMIA aus diesem Anlass hieß es: »Das Gebäude am selben Ort wiederzuerrichten ist der Beweis, dass man uns nicht besiegt hat. Jeder gelegte Stein ist ein Akt des Widerstands und eine Bekräftigung unserer Kontinuität.«

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Die strafrechtliche Aufarbeitung des Bombenanschlags verzeichnete in den vergangenen 32 Jahren eine Reihe von überraschenden Wendungen. Nacheinander sahen sich der damalige Präsident Argentiniens, Carlos Menem (Amtsinhaber von 1989 bis 1999), eine Nachfolgerin, Cristina Fernández de Kirchner (Präsidentin von 2007 bis 2015), und der von 1993 bis September 2005 amtierende Bundesrichter Juan José Galeano mit Anklagen konfrontiert: Sie hätten den Tathergang vertuscht und die Ermittlungen behindert, um die mutmaßlichen Täter zu decken. Galeano wurde 2019 zu sechs Jahren Haft verurteilt, Menems früherer Geheimdienstchef Hugo Anzorreguy zu vier Jahren. Der Expräsident selbst wurde mangels Beweisen freigesprochen. Fernández konnte im Prozess 2017 die ihr vorgeworfene Strafvereitelung nicht nachgewiesen werden, aber sie verbüßt seit 2022 eine sechsjährige Strafe wegen Korruption im Hausarrest.

Die Liste der acht Angeklagten, gegen die Bundesrichter Rafecas demnächst den Prozess eröffnen will, ist nahezu identisch mit den Personen, gegen die der damalige Staatsanwalt Alberto Nisman 2006 einen internationalen Haftbefehl beantragte. Einziger Unterschied ist, dass Haschemi Rafsandschani, iranischer Präsident von 1989 bis 1997, und der Libanese Imad Fajes Mughnia – damals angeblich Militärchef der Hisbollah, den Nisman für den »Koordinator« des Anschlags hielt – nicht mehr am Leben sind. Unverändert seit 1994 ist die äußerst schwache Beweislage, die durch den langen Zeitabstand und den Tod mehrerer wichtiger Zeugen noch schlechter geworden ist, ohne dass neue Erkenntnisse hinzugekommen sind. Einziger Ausgangspunkt ist nach wie vor die unbewiesene Behauptung des iranischen BND-Agenten Abdolghassem Mesbahi, der Anschlag sei am 14. August 1993 in einer Sitzung der Führungsspitze der Islamischen Republik beschlossen worden. Der einzige »Kronzeuge« für diese Erzählung, von der Mesbahi nur aus zweiter Hand berichtet hat, lebt gegenwärtig angeblich in einem Zeugenschutzprogramm in Deutschland.

Gestützt auf diese Behauptungen, soll folgenden Personen der Prozess gemacht werden: Mohsen Resai, damals Kommandeur der Revolutionsgarden, heute Chef des Obersten Nationalen Sicherheitsrats; Ahmed Wahidi, damals Kommandeur der Al-Kuds-Truppe, der Abteilung der Revolutionsgarden für Auslandseinsätze, heute Chef der Revolutionsgarden; Ali Akbar Welajati, damals Außenminister, heute oberster außenpolitischer Berater von »Revolutionsführer« Modschtaba Khamenei; Ali Fallahidschan, damals Geheimdienstminister, heute ohne offizielles Amt, aber immer noch einflussreicher Akteur aus dem Hintergrund. Außerdem sind drei frühere Diplomaten und ein Libanese als »notwendige Gehilfen«, das heißt als unentbehrliche Mittäter, angeklagt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2026, Seite 6, Ausland

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