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Auf einen Blick
Vor ihnen die Sintflut, dennoch wirken sie entspannt: Im malaysischen Klang ist man Hochwasser inzwischen offenbar gewohnt und speist, daddelt oder treibt Handel, als wäre nix gewesen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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