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Ein Anachronismus

Anklage gegen kurdischen Politiker in BRD

Foto: Antonio Balasco/imago
Yüksel Koç auf einer Demonstration für die Rechte der Kurden in Neapel 2016

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den kurdischen Politiker Yüksel Koç erhoben. Der bekannte Repräsentant der kurdischen Community in Europa wird nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch beschuldigt, bis 2023 Mitglied der »ausländischen terroristischen Vereinigung« Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen zu sein. Gewalttaten werden dem langjährigen Vorsitzenden des legalen kurdischen Dachverbands in Europa nicht vorgeworfen. Vielmehr soll er als Mitglied der europäischen PKK-Führungsebene Öffentlichkeits- und Medienarbeit betrieben sowie Propagandaaktivitäten angeleitet haben.

Schon der Zeitpunkt von Koçs Festnahme am 20. Mai 2025 war bezeichnend. Nur eine Woche zuvor hatte ein PKK-Kongress das Ende des bewaffneten Kampfes und die Auflösung der Partei beschlossen, um den Weg für eine politische Lösung der kurdischen Frage freizumachen. Inzwischen hat das Parlament in Ankara ein Gesetz zur bedingten Amnestie für PKK-Mitglieder im Gegenzug für die Waffenniederlegung beschlossen.

Während Yüksel Koç also hoffen kann, nach Jahrzehnten im Exil seine kurdische Heimat wiederzusehen, ohne dort im Gefängnis zu landen, wird er nun in Deutschland wegen einer Tätigkeit angeklagt, die in der Türkei unter die neuen Amnestieregelungen fallen kann.

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Mahlen hier nur die Mühlen der deutschen Justiz langsam? Sicherlich. In mehr als drei Jahrzehnten des PKK-Verbots hat sich in Deutschland ein ganzer Apparat herausgebildet, dessen Daseinszweck in der Bekämpfung der Befreiungsbewegung besteht. Doch das ist nur ein Teil der Erklärung.

Denn Verfahren nach Paragraph 129 b StGB bedürfen einer ausdrücklichen Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung. Im Falle der PKK besteht eine solche seit 2011 – einer Hochphase des kurdischen Guerillakampfes. Die Bundesregierung hätte es in der Hand, angesichts der Veränderungen in der Türkei diese anachronistische Ermächtigung aufzuheben und damit die Verfolgung kurdischer Politiker in Deutschland zu beenden.

So darf die Anklageerhebung gegen Yüksel Koç zum jetzigen Zeitpunkt durchaus als politisches Signal verstanden werden. Es entsteht der Eindruck, im deutschen Staat gebe es Kräfte, die trotz anderslautender Erklärungen der Bundesregierung gar kein Interesse an einer Friedenslösung haben. Denn eine solche würde der Türkei eine von der NATO unabhängigere Politik ermöglichen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.08.2026, Seite 1, Ansichten

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