Tödliche Umarmung
Integration von Rojava in den syrischen Staat
Die Selbstverwaltung im nordsyrischen Rojava ist offiziell Geschichte. »Die Phase der Integration der militärischen, sicherheitspolitischen und administrativen Institutionen in die staatlichen Institutionen ist abgeschlossen«, verkündete der bisherige Oberkommandierende der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), General Mazlum Abdi, am Donnerstag abend in Kamischli. Nun beginne eine neue Phase der politischen Auseinandersetzung um die künftige Ordnung Syriens mit dem Ziel, die Rechte der Kurden und aller anderen Bevölkerungsgruppen in einer neuen Verfassung zu verankern.
Während des syrischen Bürgerkrieges war es der Autonomieverwaltung gelungen, gestützt auf die eigene Kraft ihrer politisierten, organisierten und bewaffneten Bevölkerung und unter Ausnutzung der Widersprüche der verschiedenen in- und ausländischen Mächte zu überleben. Dieser Balanceakt endete mit dem Sturz Baschar Al-Assads Ende 2024, als die USA ihre taktische Allianz mit den kurdischen Kräften aufkündigten und auf den früheren Al-Qaida-Mann Ahmed Al-Scharaa als neuen Machthaber in Damaskus setzten. Eine Offensive syrischer Regierungstruppen stoppte im Januar 2026 erst vor den Toren der von ihrer Bevölkerung verteidigten kurdischen Städte. Das am 29. Januar von den USA vermittelte Abkommen zur Integration der Autonomieverwaltung in den syrischen Staat verhinderte zwar größere Massaker und Vertreibungen. Seither machte die Rojava-Administration jedoch fortwährend Zugeständnisse, um sich zu integrieren, während belastbare Garantien durch Damaskus ausblieben. Für Al-Scharaa bezeichnet »Integration« offenkundig das Ziel, die demokratischen Errungenschaften aus 14 Jahren autonomer Verwaltung schrittweise zu zerstören.
Die SDF sind in Form von vier Brigaden in die aus islamistischen Kampfgruppen hervorgegangene syrische Armee eingegliedert worden – unter kurdischem Kommando und stationiert in kurdischen Siedlungsgebieten. Vorerst. Denn es gibt keine Garantie, dass Al-Scharaa die Kommandanten künftig nicht von ihren Truppenteilen trennt, wie er dies zuletzt auch bei Anführern türkeinaher islamistischer Einheiten tat, um deren Patronagenetzwerke zu zerschlagen.
Ungeklärt sind zwei zentrale Fragen. Zum einen verweigert die Regierung den Kurden das Recht auf Schulunterricht in der Muttersprache; Kurdisch soll lediglich als Wahlfach unterrichtet werden. Zum anderen lehnt die Regierung eine Übernahme auch der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) in die Armee ab. Angeboten wird lediglich eine von den Kämpferinnen zurückgewiesene Eingliederung in die Polizei.
In einem Staat ohne demokratische Legitimation, in dem islamistische und sektiererische Kräfte weiterhin erheblichen Einfluss besitzen, bleiben auch mögliche Verfassungsgarantien prekär. Entscheidend wird sein, ob die Kurden und andere Minderheiten in Syrien ihre Fähigkeit zur kollektiven Selbstverteidigung bewahren können. Die Zukunft der YPJ, die im Kampf gegen den »Islamischen Staat« zum weltweit bekannten Gesicht von Rojava und seiner »Frauenrevolution« wurden, ist nun der Lackmustest dafür.
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