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Geheimdienst vor Ethik
Diakonie entlässt AfD-Kandidatin
Am Mittwoch machte die Mitarbeiterin eines diakonischen Hospizes im friesischen Jever öffentlich, dass sie wegen ihrer Kandidatur für die AfD bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September fristlos gekündigt wurde. Die Stellungnahme des diakonischen Werkes vom Donnerstag hat es in sich: Kein arbeitsrechtlicher Vorwurf gegen die Frau, die seit 15 Jahren dort tätig ist und seit 2023 Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Betont wird vor allem, dass Grundlage der Hospizarbeit das christliche Menschenbild sei. Hier sei gleich hervorgehoben, wie wichtig eine von Barmherzigkeit und Achtung getragene und oft Überwindung kostende ständige Hilfe für Menschen im Sterben ist. In einer brutalen Gesellschaft sind Hospize humanistische Inseln. Gibt es eigentlich sozialistische?
Die Würdigung solcher Arbeit schließt Kritik am Status der christlichen Großkirchen im Staat BRD, der sie faktisch zu Teilen des Staatsapparates macht, nicht aus. Sie sind mit den Parteien verbandelt und im Arbeitsrecht privilegiert.
Der Vorwurf gegen die Mitarbeiterin schrumpft daher darauf zusammen, dass »die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie« stehe. Statt Inhalt also Formales und Berufung auf den sogenannten Verfassungsschutz und die angebliche Bestätigung von dessen Einstufung der AfD durch Gerichte. Eine Auseinandersetzung mit der AfD ist das nicht. Die Partei für wahlloses Abschieben hat etwa mit Nächstenliebe nichts zu tun. Die angebliche Hüterin des christlichen Abendlandes unterscheidet sich nur im Maß der Verlogenheit von anderen bürgerlichen Parteien.
Die Diakonie folgt so willig dem Geheimdienst statt der eigenen Ethik. Unter dem Deckmantel eines antifaschistischen Christentums macht sie dasselbe wie die Landesregierung in Hannover, die im April rasch ein Sondergesetz bastelte, um AfD-Politiker von den Kommunalwahlen auszuschließen. Nicht alle Wahlausschüsse haben das mitgemacht. Die Diakonie eilt nun sogar der Politheuchelei, die sich jederzeit gegen Linke richten kann, voraus. Ihr Umgang mit einer langjährigen Mitarbeiterin, die offensichtlich im Betrieb Ansehen genießt, ist erbärmlich und nichts als Wahlhilfe für die AfD.
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Carsten K. aus Esslingen a.N. 21. Aug. 2026 um 12:22 UhrIch verstehe Euch echt nicht – die Kirchen, aber z.B. auch die Arbeiterwohlfahrt gelten rechtlich als sogenannte »Tendenzbetriebe« – und das ist auch gut und wichtig so – denn die AWO z.B. tritt ein für die Werte: Solidarität, Gleichheit, Freiheit, Toleranz, Gerechtigkeit und den demokratischen Sozialismus. Wenn es Menschen in ihren Reihen gibt, die diesen Werten ganz aktiv zu wider handeln, dann ist es nur billig und berechtigt, dass man sie nicht im Betrieb dulden muss. Die AfD steht so eklant gegen zentrale Werte der AWO, dass es gut ist, dass gesellschaftliche Kräfte das verbriefte Recht haben, sich z.B. gegen Fremdenfeindlichkeit zur Wehr zu setzen – auch und gerade in den eigenen Reihen. Das hat nichts mit Geheimdienstmethoden zu tun, weil es in der Regel nur Menschen trifft, die offen für solche menschenverachtenden Weltanschauungen eintreten (z.B. durch ein Mandat eben). Manchmal ist es besser, sich umfänglich zu informieren, bevor man gleich überall Verrat und Aktionen des 'tiefen Staates' sucht. Dass diese Organisationen dieses Recht haben, ist wichtig und schützt sie zumindeset im Hinblick auf rechtsradikale Gesinnungen. Ich spreche damit ausdrücklich z.B. nicht für das Recht, anderen abzusprechen, »Kopftuch« oder so zu tragen.
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Die Diakonie ist aber nicht die AWO, deren Effizienzgedudel auch eher Mainstream denn demokratischer Sozialismus ist. Die Diakonie ist zwar ein Tendenzbetrieb, aber hat(te) die Betroffene dort eine Stelle mit Verkündigungsauftrag? Vorsitzende der Mitarbeitervertretung? Ach, daher weht der Wind. Nun ja, das wäre bei einem kirchlichen Arbeitgeber, der gern Mitarbeitervertretungen verhindert, auch nicht neu. Was die Menschenverachtung angeht, reichen mir unsere derzeitigen Regierungsparteien vollkommen aus.
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Otmars 21. Aug. 2026 um 11:20 UhrEigentlich wieder ein Beispiel dafür, dass es höchste Zeit wird, den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht zu beenden. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Kirchen und ihre Einrichtungen gehören arbeitsrechtlich genauso behandelt wie alle anderen Arbeitgeber. Das besondere Kirchenrecht muss in dem Bereich abgeschafft werden. Ich bin weit davon entfernt, etwaige Sympathien mit der AfD zu hegen, aber ich erinnere mich an die Berufsverbotsverfahren von 1972 bis 1989. Auch damals hieß es gegen Radikale Rechte und Linke. Getroffen hat es aber fast ausschließlich DKP‑Mitglieder und andere Linke. Wollen wir das wirklich wieder haben? Darum keine Sympathie mit der AfD, aber Widerstand gegen Repressalien gegenüber der Mitarbeiterin. Eine andere, aber politische Frage ist, wie man als Beschäftigter in einer Partei Mitglied sein kann und für diese kandidieren kann, die massiv für den Abbau des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte, für die Erhöhung des Militärhaushalts sein kann. Von Funktionärinnen, im Gegensatz zu den Wählern, würde ich erwarten, dass sie das Parteiprogramm kennen. Aber das ist eine ganz andere Diskussion, die man nebenbei auch mit SPD‑Genossen führen muss, die ja auch die Einschnitte in den Sozialstaat mittragen und das sogar in Regierungsverantwortung, die wie Pistorius mitverantwortlich sind, dass die BW zur stärksten Armee in Europa werden soll. Dafür will man 5 Prozent des BIP für das Militär. Also nicht des Bundeshaushalts. Finanziert wird das ganze durch Streichungen im sozialen Bereich. Ja zur Bekämpfung der AfD im politischen Streit, aber ein klares Nein zur Wiedereinführung der Berufsverbote durch die Hintertür des Kirchenrechts. Dass diese Auseinandersetzung mit dem Programm und den Handlungen der AfD nicht geführt wird, könnte auch daran liegen, dass die anderen Parteien nicht so weit von der Zerstörung des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte entfernt sind. Die AfD ist in weiten Teilen radikal konservativ und arbeiterschaftsfeindlich. Das muss man den Leuten sagen.
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Ich würde die Kollegin, was ihren Arbeitsplatz angeht, als Gewerkschafter und Sozialist verteidigen. Prinzipiell, aus menschlicher und kollegialer Solidarität. Und ganz wichtig: aus »Egoismus«. Selbstverständlich würde ich der Kollegin nicht die scharfe Diskussion über ihre Rechtsaußenpartei ersparen, aber ich wäre in der Jobfrage auf ihrer Seite. Es ist vollkommen klar, dass wir kurz vor Zeiten stehen – mit oder ohne AfD in Regierungen – in denen Gleiches in ganz anderen Größenordnungen wieder gegen links angewendet werden kann und wird. Das Irre: Für die Hälfte der Bevölkerung (oder mehr) wird das dann zudem noch eine legitime »Revanche« sein. By the way, es wird nicht besonders lange brauchen, bis besonders Institutionen wie die Kirche mit den neuen Wölfen heulen werden … So, wie sie beim Kriegsrudel bereits jetzt mittenmang dabei sind und sich auch – zusammen mit weltlichen Trägern – über das Abfallprodukt des Kriegsdienstes als ihre Beute freuen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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